Was ist Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser?

Als bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser gilt Wasser, das ungewollt und entgegen der Planungen des Nutzers aus Leitungen austritt. Damit der Wasseraustritt und die damit verbundenen Schäden am Gebäude durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind, muss das Wasser folglich unbeabsichtigt ausgetreten sein.

Was bedeutet Leitungswasser bei Hausratversicherung?

Bei bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser spricht man bei der Hausratversicherung dann, wenn es sich um Wasser handelt, das gar nicht austreten sollte oder in anderer Menge, zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Ort als vom Versicherungsnehmer gewollt war.

Was können Fehler bei der Rohrverlegung sein?

Weiterhin können natürlich auch Fehler beim Bau beziehungsweise bei der Rohrverlegung die Ursache für undichte Stellen sein. Werden die einzelnen Rohrabschnitte nicht fachgerecht miteinander verbunden, können sich die Rohre bei der Beanspruchung im Bereich der Muffe voneinander lösen. Dadurch kann wiederum Wasser austreten.

Ist der Rohr innerhalb des Gebäudes versichert?

Als innerhalb des Gebäudes „gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte“. Auch Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Nicht versichert sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

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Was sind Rohre und Installationen innerhalb des Gebäudes?

In § Nr. 1 VGB 2010 (1914) sind die Rohre und Installationen im Innern des Gebäudes aufgeführt, für die Versicherungsschutz besteht. Als innerhalb des Gebäudes „gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte“. Auch Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.

Warum sind leitungswasserrohre versichert?

Üblicherweise sind die Zu- und Ableitungsrohre im Gebäude versichert. Wenn aus diesen Rohren Leitungswasser austritt und einen Schaden verursacht, fällt dies unter den Versicherungsschutz. Der Versicherer muss für anfallende Kosten zahlen.