Inhaltsverzeichnis
Was ist betriebliches Interesse?
Geschäftsessen: Betriebliches Interesse Eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass liegt vor, wenn Geschäftsfreunde bewirtet werden. Es kann sich dabei sowohl um Personen handeln, zu denen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen, als auch um Personen, zu denen der Steuerpflichtige Geschäftsbeziehungen herstellen will.
Was gehört zur Bewirtung?
Zu ihnen zählen Speisen und Getränke sowie weitere Genussmittel, die sofort verzehrt und die aus einem betrieblichen Anlass gereicht werden. Das klassische Beispiel ist ein Geschäftsessen. Im weiteren Sinne werden Kosten für eine Bewirtung als gewinnmindernde Betriebsausgaben (§ 4 Abs.
Was ist bei Bewirtungskosten zu berücksichtigen?
Von den entstandenen Bewirtungsaufwendungen können, sofern sie je nach Branche und Einzelfall als angemessen angesehen werden können, 70 \% als Betriebsausgaben angesetzt werden. 30 \% der Aufwendungen sind als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
Sind Bewirtungsaufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig?
Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass in der Wohnung des Steuerpflichtigen sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Keine steuerliche Berücksichtigung finden Bewirtungsaufwendungen, die nicht unwesentlich (mehr als 10 \%) privat veranlasst sind.
Welche Abzugsbeschränkung gilt bei einer Bewirtung aus geschäftlichen Anlass?
Die 70\%ige Abzugsbeschränkung gilt bei einer Bewirtung aus geschäftlichem Anlass auch für den Teil der Bewirtungsaufwendungen die den bewirtenden Unternehmer und ggf. seinen Arbeitnehme entfallen. Hinweis zur Angemessenheit: Bewirtungsaufwendungen können nur berücksichtigt werden soweit sie angemessen sind.
Welche Rolle spielt der Begriff „überwiegend betrieblichen Interesse“ im Steuerrecht?
Im Steuerrecht spielt der Begriff des „überwiegenden betrieblichen Interesses“ (teilweise wird auch vom „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ gesprochen) eine wesentliche Rolle. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand der jeweiligen konkreten Umstände auszulegen ist.