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Was ist das Baugesetzbuch?
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die wichtigste rechtliche Grundlage des Städtebaurechts und definiert in vier Kapiteln die wesentlichen stadtplanerischen Instrumente, die Gemeinden nutzen können.
Wann ist das Baugesetzbuch geändert worden?
Ausfertigungsdatum: 23.06.1960 „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist“
Wie ist das Bauordnungsrecht geregelt?
Das Bauordnungsrecht ist dagegen landesrechtlich geregelt. So gibt es beispielsweise die Bayerische Bauordnung (BayBO) oder die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Hier werden vor allem die Fragen geklärt, wie das konkrete Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss.
Was ist das Bauplanungsrecht in Deutschland?
Das Bauplanungsrecht, auch Städtebaurecht genannt, ist in Deutschland ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht, welches sich mit dem Wie der Bebauung eines Grundstücks befasst, regeln die Bestimmungen des Bauplanungsrechts die Frage, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf.
Was ist die Aufgabe der Bauleitplanung?
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Welche Vorschriften gelten bei der Aufstellung der Bauleitpläne?
(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. (8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Welche Bauleitpläne werden von den Gemeinden erstellt?
Zu den Bauleitplänen, die von den Gemeinden erstellt werden, zählen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Darüber hinaus werden hier hohe Anforderungen an die Qualität des Planungsvorgangs formuliert und die angemessene Integration diverser unterschiedlicher Belange in das Planungsergebnis gefordert.
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