Was ist das Grundrecht auf Petition?

Grundrecht auf Petition. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung, insbesondere also auch an den Deutschen Bundestag, zu wenden.

Was ist das Petitionsrecht in Deutschland?

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“. – Art. 17 GG.

Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?

17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.‘.

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Was ist das Petitionsrecht in der Bundesverfassung?

In der Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Art. 33 garantiert. Die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden damit verpflichtet, von einer an sie gerichteten Petition Kenntnis zu nehmen. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Beantwortung einer Petition besteht zwar nicht.

Wie muss eine Petition gewürdigt werden?

Die Eingabe muss zwingend auf schriftlichem Wege erfolgen, der Absender muss klar zu erkennen sein. Es besteht ein gesetzlich fundierter Anspruch darauf, dass die Petition gewürdigt wird, was sich darin äußert, dass sie entgegenkommen werden wird und der Einreichende einen Bescheid über den Erfolg bekommt.

Wie kann ich eine Petition an das Europäische Parlament richten?

Gemäß des Artikels 194 des EG-Vertrages haben natürliche als auch juristische Personen, die ihren Wohnsitz in der EU nachweisen können, das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Die Voraussetzung dabei wird sein, dass der Gegenstand dieser Petition in den Kompetenzbereich der EU fällt.

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Was soll das Petitionsrecht sein?

Das Petitionsrecht soll es EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen auf einfache Art und Weise ermöglichen, sich mit Beschwerden oder Aufforderungen zum Tätigwerden an die EU-Organe zu wenden. A. Voraussetzungen und Vorgaben (Artikel 227 AEUV)

Wie können Petitionen in der EU verfasst werden?

In den Petitionen müssen Name, Staatsangehörigkeit und Anschrift jedes Petenten genannt werden, und sie müssen in einer der Amtssprachen der EU verfasst sein. Sie können entweder auf elektronischem Wege über das Internetportal des Parlaments für Petitionen oder per Post in Papierform eingereicht werden. 2. Sachliche Zulässigkeit

Welche Verfassung besteht im Vereinigten Königreich?

Im Vereinigten Königreich besteht die Verfassung etwa aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die den nichtstatischen Charakter der britischen Verfassung betonen. Die Untersuchung verschiedener aktueller oder historischer Verfassungen bezeichnet man als Verfassungsvergleichung.

Was ist die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen?

Die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen ist eine mehr als wesentliche und anerkannte Grundlage der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte eines jeden Bürgers:

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Kann die Petition an die zuständige Stelle weitergeleitet werden?

Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Die Kontrollfunktion der Landesparlamente und des Bundestages gegenüber den jeweiligen Regierungen wird allerdings bei den Petitionen an die zuständigen Stellen selten genutzt.