Was ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz?

Patientendaten-Schutz-Gesetz Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Wann dürfen krankheitsverdächtige die Gemeinschaftseinrichtung besuchen?

Krankheitsverdächtige dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen (§34 Abs. 1 IfSG). Eine Zulassung ist erst wieder möglich, wenn eine Weiterverbreitung durch die ausgeschlossene Person nach ärztlichem Urteil nicht mehr zu befürchten ist (Ausschluss der Masernerkrankung).

Welche Gemeinschaftseinrichtungen berät das Gesundheitsamt?

Das Gesundheitsamt berät Sie vorbeugend oder auch im Fall einer Erkrankung. Als Gemeinschaftseinrichtungen werden im Infektionsschutzgesetz (§ 33 IfSG) Einrichtungen bezeichnet, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden.

Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?

Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.

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Was ist beim Patientendatenschutz zu berücksichtigen?

Zu berücksichtigen ist beim Patientendatenschutz jedoch in jedem Fall auch das Recht auf Löschung, Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten, das jedem Betroffenen eingeräumt wird. Die Löschung hat etwa dann zu erfolgen, wenn die Patientendaten unzulässigerweise erhoben wurden, weil etwa keine Zweckbindung zu erkennen ist.

Wie können Patienten ihre Patientendaten freiwillig verwalten?

Ab 2021 können Patienten ihre Daten freiwillig in einer elektronischen Patientenakte speichern und verwalten. Ob papierne oder elektronische Patientenakte: Gemäß Datenschutz sind Gesundheitsinformationen besonders schützenswert. Weitergabe von Patientendaten an Dritte zulässig?

Wie dürfen Patientendaten erhoben und genutzt werden?

Darüber hinaus unterliegen sie auch dem Arztgeheimnis. Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet.

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?

Mit der elektronischen Patientenakte entscheidet allein der Patient, was mit seinen Daten geschieht. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.

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Wie ist die Einwilligungsfähigkeit der ärztlichen Maßnahme?

Neben der Aufklärung ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten die zweite Voraussetzung für eine rechtswirksame Zustimmung. Einwilligungsfähig ist jeder, der Art, Bedeutung, Tragweite und Risiken der ärztlichen Maßnahme erfassen und seinen Willen dementsprechend bestimmen kann.

Warum darf die Patientenakte nicht in die Hände unbefugter Personen geraten werden?

Die Patientenakte darf nicht in die Hände unbefugter Dritter geraten. Weil diese Daten besonders sensibel sind, spielen neben dem Datenschutz auch die Datensicherheit und die ärztliche Schweigepflicht eine große Rolle. Patientendaten dürfen nicht in die Hände unbefugter Personen gelangen.

Ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten bereits zulässig?

Nach der DSGVO ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, so sie nicht aus anderen Gründen bereits zulässig ist, auch möglich, wenn hierzu die ausdrückliche Einwilligung des Patienten vorliegt.

Das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG): Mehr Datensicherheit für das digitale Gesundheitswesen. Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland weiter vorangetrieben werden.

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Wann tritt das Patientendaten Schutzgesetz in Kraft?

Der Bundestag hat das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur am 3. Juli beschlossen, am 18. September hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Im Oktober 2020 ist es in Kraft getreten, wirksam wird es ab 1. Jaunar 2021.