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Was ist das Sterbegeld im Rentenfall?
Das Sterbegeld im Rentenfall ist eine Geldleistung, die nachlassbezogene Aufwendungen, wie die Bestattung des Verstorbenen ersetzen soll. Es gibt verschiedene Quellen, aus denen der Hinterbliebene Sterbegeld beziehen kann. Witwen, Witwer, Waisen-Rente.
Wie kann ich das Sterbegeld beziehen?
Es gibt verschiedene Quellen, aus denen der Hinterbliebene Sterbegeld beziehen kann. Das Sterbegeld beim Todesfall: Sterbegeld vom Arbeitgeber! Manchmal zahlt der Arbeitgeber. Der Grund liegt entweder im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Ist der Anspruch auf das Sterbegeld eingeschränkt?
Stirbt ein Beamter oder Ruhestandsbeamten, bekommen seine Ehegatten oder Abkömmlinge nach § 18 Beamtenversorgungsgesetz das Sterbegeld in der doppelten Höhe der Dienstbezüge oder des Ruhegehaltes! In Landesregelungen kann der Anspruch auf das Sterbegeld eingeschränkt sein.
Was Zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für das Sterbegeld?
Das war einmal. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr. Es war ein Zuschuss für die Bestattungskosten. Beim Tod eines Mitgliedes gab es nach den §§ 58,59 SGB V 525€ und bei einem familienversicherten Mitglied 262,50€.
Wie hoch wird die Rente für die verstorbene Witwe ausgezahlt?
Bezog der verstorbene Ehegatte eine Rente in Höhe von 1500€ monatlich, so wird diese Rente für 3 Monate an den überlebenden Witwer oder überlebende Witwe gezahlt. Das Sterbevierteljahr wird aber nur einmal gezahlt und nicht an alle Familienangehörigen neben der anspruchsberechtigten Witwe oder Witwer ausgezahlt.
Was gilt wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat?
Was gilt, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat? Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Hat der oder die Verstorbene noch keine Altersrente erhalten?
Sterbevierteljahr. Hat der oder die Verstorbene noch keine Altersrente erhalten, wird ab dem Todestag bis zum Ende des dritten Monats nach dem Tod eine Rente in der Höhe seiner oder ihrer (potenziellen) Erwerbsminderungsrente gezahlt.
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