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Was ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz?
Das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch die Bundesverwaltung. Das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz ( VwVG ) regelt die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Titel zugunsten der Bundesverwaltung.
Welche Bescheide können vollstreckt werden?
Sie müssen vollstrecken: ihre eigenen Bescheid|Bescheide und jene der ihnen übergeordneten Behörden, Bescheide anderer Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden, Geldleistungen, für die die Einbringung im Verwaltungsweg durch besondere Vorschriften gewährt ist „politische Exekution“.
Wann vollstreckt das Hauptzollamt?
Vollstreckung durch den Zoll Wenn der Schuldner trotz Mahnung und gegebenenfalls auch nach Übersendung der Vollstreckungsankündigung nicht zahlt, wird die Vollstreckung eingeleitet. Der Schuldner kann die Vollstreckung jederzeit durch Zahlung der Forderung abwenden.
Wer vollstreckt für das Finanzamt?
Bei einer Vollstreckung durch das Finanzamt gelten andere Regeln als bei Vollstreckungen durch private Gläubiger. Das Finanzamt ist vollstreckungsrechtlich im Vorteil. Ein privater Gläubiger benötigt zur Vollstreckung einen Titel. Ein solcher Titel kann aus einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid resultieren.
Wie kann die Vollstreckung durchgeführt werden?
Die Vollstreckung wird durch die Finanzämter selbst durchgeführt. Das ist die sog. Selbstexekution. Sie kann auch durch Verwendung der sog. Parkkralle erfolgen, mit der ein Fahrzeug bis zur Tilgung der Steuerschuld blockiert wird.
Ist ein rechtskräftiger Entscheid vollstreckbar?
Ein rechtskräftiger Entscheid ist grundsätzlich vollstreckbar. Wurde jedoch die Vollstreckung aufgeschoben (Art. 325 Abs. 2 und 331 Abs. 2 ZPO), ist der Entscheid nicht vollstreckbar.
Kann ein Verwaltungsakt vollstreckt werden?
Soll ein Verwaltungsakt vollstreckt werden, der auf die Herausgabe einer Sache, auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, sieht § 6 VwVG den Einsatz von Zwangsmitteln vor. Dies sind die Ersatzvornahme, das Zwangsgeld oder der unmittelbare Zwang.
Was ist die Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Steuern und Haftungsbescheiden?
Die Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Steuern und Haftungsbescheiden ist in § 249 ff. AO enthalten. Das Finanzamt vollstreckt mit eigenem Personal. Das ist der Grundsatz der Selbstexekution.