Inhaltsverzeichnis
Was ist der Ausgabebetrag?
Ausgabebetrag der Aktien. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals dürfen Aktien nicht ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag). (2) Für einen höheren Betrag ist die Ausgabe zulässig.
Was ist ein Anteil Aktie?
Hat eine Aktiengesellschaft 1 Mio. Anteile ausgegeben, so repräsentiert jede Aktie ein Millionstel Anteil am Unternehmen. Wer in diesem Beispiel 1.000 Aktien besitzt, ist zu einem Prozent an der Firma beteiligt. Aktionär ist jeder Anteilseigner – unabhängig davon, ob die Firma an der Börse notiert ist oder nicht.
Was ist ein Agio einfach erklärt?
Das Agio ist ein Aufgeld, das zusätzlich zum Kaufpreis oder zum Kurswert entrichtet wird. Beträgt der Nennwert einer neu ausgegebenen Aktie, bei der Erstemission oder im Rahmen einer Kapitalerhöhung, zum Beispiel 100 Euro und es wird ein Agio von 5 \% erhoben, muss der Käufer für das Papier 105 Euro bezahlen.
Was ist ein Nennwert?
Nennwert – Definition. Auch als Nominalwert bezeichneter Betrag, auf den ein Wertpapier ausgestellt ist bzw. der auf dem Wertpapier aufgedruckt ist. So lassen sich z. B. bei der Aktie verschiedene Nennwerte ab 1 € unterscheiden.
Ist der Nennwert auf einer Aktie gleichzusetzen mit dem Kurswert?
Der Aufdruck auf einer Nennwert-Aktie ist nicht gleichzusetzen mit dem Kurswert. Wäre der Nennwert einer Aktie, zum Beispiel 100 Euro und der Börsenkurs bei 400 Euro, 400 Prozent des ursprünglichen Nennwertes. Ein aufgedruckter Nennwert auf einer Aktie dürfte sich nur bei älteren Stücken finden.
Was ist der Nennwert einer Aktie?
Der Nennwert ist der nominal festgelegte Wert einer Aktie, der früher auch auf jeder Nennwertaktie aufgedruckt wurde. Dieser ist mit einem Geldschein vergleichbar, der immer einen exakten und unveränderlichen Nominalwert besitzt.
Was ist der geringste Nennwert einer Aktie?
Der geringste Nennwert einer Aktie ist nach dem Aktiengesetz 1 Euro. (1) auf Anleihen angegebener Geldbetrag, der die Basis für die Verzinsung und Höhe der Forderung des Inhabers gegen den Emittenten im Falle der Tilgung darstellt. (2) auf Aktien angegebener Geldbetrag.