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Was ist der Begriff der Ertragsteuer?
Ertragsteuer (oder Gewinnsteuer) ist der Oberbegriff für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Gegensatz sind die Kostensteuern . Mit dem – nicht gesetzlich verwendeten – Begriff der Ertragsteuern wird vermittelt, dass diese Steuerart den „ Ertrag “, also das Einkommen oder den Gewinn, besteuert.
Was ist Grundlage für die Ertragssteuer?
Grundlage für die sogenannte Ertragssteuer ist der Vermögenszuwachs, der innerhalb einer bestimmten Periode bzw. eines bestimmten Zeitraumes erzeugt wird. Unter Vermögenszuwachs versteht man dabei die Gewinne in Form von Geld und Vermögensgegenständen. Diese bedeutet, dass das Geld bzw.
Was sind die drei Ertragsteuergesetze?
Die drei Ertragsteuergesetze Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz besitzen unterschiedliche Steuerobjekte und Bemessungsgrundlagen, wie folgende Aufstellung zeigt: Bei Unternehmen sind diese Steuerarten in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 Nr. 18 HGB (Gesamtkostenverfahren) oder § 275 Abs.
Welche Steuerarten gehören zur Ertragsteuer?
Die drei zur Ertragsteuer gehörenden Steuerarten Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind jeweils in eigenen Gesetzen geregelt, und zwar im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz. Aus diesen Gesetzen erwächst die Pflicht der Steuerpflichtigen,…
Ist die Kapitalertragsteuer gleichbedeutend?
Zwar werden die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer meist gleichbedeutend verwendet. Allerdings ist die Kapitalertragsteuer nur eine Form der Abgeltungssteuer. Diese wurde zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt und ersetzt die bisherige Besteuerung von Kapitaleinkünften.
Was bedeutet die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?
Das bedeutet, dass Banken, Versicherer oder andere Finanzdienstleister die Beträge einbehalten und an die Finanzbehörde weiterleiten. Die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer werden zwar häufig synonym verwendet, aber die Kapitalertragsteuer ist lediglich eine Form der Abgeltungssteuer. Letztere wurde dabei zum 1.