Was ist der Brutto-Netto-Rechner?

Unser Brutto-Netto-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit zur genauen Berechnung des Nettogehalts von Ihrem Bruttogehalt. Er berechnet außerdem die Steuern sowie die Sozialabgaben wie zum Beispiel den Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Was ist das Brutto?

Denn das Brutto beschreibt lediglich das Gehalt, wie es in Ihrem Vertrag steht, also Ihr Gehalt ohne jegliche Abzüge. Die Abzüge sind jedoch monatlich fällig. Bevor Ihnen Ihr Gehalt ausgezahlt wird, gehen Teile davon an das Finanzamt, die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung oder die Kirche.

Was setzt sich aus dem Bruttoeinkommen zusammen?

Das Bruttoeinkommen setzt sich aus dem gesamten Gehalt einer steuerpflichtigen Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Einkünften aus Vermietung, Verpachtung oder aus Vermögen zusammen.

Welche Altersvorsorge benötigt der Brutto-Netto-Rechner?

LESEN:   Wie lange dauert die Bearbeitung von Antrag beim Familiengericht?

Zahlen Sie in eine betrieb­liche Alters­vorsorge ein, die steuer­lich gefördert vom Brutto abgezogen wird, müssen Sie diese für eine korrekte Berechnung des Nettos eben­falls im Bereich Einkommen angeben. Darüber hinaus benötigt der Brutto-Netto-Rechner das Bundesland, in dem das Brutto­einkommen verdient wird.

Was ist der Brutto Netto Rechner 2021?

Der Brutto Netto Rechner 2021 ist ein kostenloser Service zur Berechnung der Steuern und Abgaben in Abhängigkeit zu Ihrem Bruttoeinkommen.

Welche Beträge zieht man vom Bruttogehalt ab?

Im Ergebnis dieses Brutto-Netto-Rechners sehen Sie alle Beträge, die vom Brutto abgezogen werden und welches Netto sich somit ergibt. Um das Nettogehalt zu berechnen, zieht man vom Brutto­gehalt Steuern, Sozial­versicherungs­beiträge sowie die betrieb­liche Alters­vorsorge ab.

Wie setzen sich die Abzüge vom Bruttogehalt zusammen?

Grundsätzlich setzen sich die Abzüge vom Bruttogehalt wie folgt zusammen: Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung der Solidaritätszuschlag die Lohnsteuer ggf. die Kirchensteuer