Was ist der Güterstand der Ehegatten?

Als „Güterstand“ werden die Vermögensverhältnisse von Ehegatten untereinander bezeichnet. Er regelt, wem das Vermögen gehört, welches in die Ehe eingebracht worden ist, welcher Ehegatte dieses verwaltet und wer für eventuelle Schulden haftet. Durch Heirat entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ( Güterrecht ),

Ist die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen?

Ursprünglich war die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in der BRD nun aber ein Gesetz, das auch die gleichgeschlechtliche Ehe vorsieht – deshalb spricht man umgangssprachlich auch von der Ehe für alle.

Ist der Ehegatte allein der Vertragspartner?

Der Ehegatte, der das Rechtsgeschäft abschließt, stellt eindeutig klar, dass er allein der Vertragspartner sein möchte.

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Was ist eine Freiwillige Eheschließung?

Sie ist grundsätzlich auf Dauer angelegt, mit dem Ziel der gemeinsamen Lebensgestaltung, und geprägt durch einen freiwilligen Entschluss beider Partner zur Eheschließung sowie durch eine Gleichberechtigung der Ehepartner.

Ist ein Erblasser nicht verheiratet und hat drei Kinder?

Ist ein Erblasser nicht verheiratet und hinterlässt drei Kinder, so erbt jedes Kind ein Drittel der Verlassenschaft. Ist der Erblasser verheiratet und hat drei Kinder, so erbt der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin die Hälfte der Verlassenschaft. Die übrigen Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den drei Kindern aufgeteilt.

Welche Verpflichtungen gelten für gemeinsame Kinder aus der Ehe?

Verpflichtungen der Partner über die Dauer der Ehe hinaus regeln nationale Gesetze ganz unterschiedlich (die VR China kennt z. B. keine Verpflichtungen; in Deutschland können sich lebenslange Unterhaltspflichten zugunsten des wirtschaftlich schwächeren Partners ergeben). Verpflichtungen für gemeinsame Kinder aus der Ehe bestehen nahezu überall.

Ist der erwerbstätige Ehepartner abgedeckt?

Antwort von: VermögensPartner AG. In der AHV sind nicht erwerbstätige Ehegatten durch den erwerbstätigen Ehepartner abgedeckt, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Lebt der nicht erwerbstätige Ehegatte im Ausland, ist dieser aber nicht durch die AHV-Beiträge des erwerbstätigen Ehegatten abgedeckt.

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