Was ist der Lohnabzug bei Minusstunden?

Lohnabzug bei Minusstunden. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.

Wie kann der Arbeitgeber die gesetzlichen Lohnabzüge vornehmen?

Der Arbeitgeber hat vom Lohn seiner Angestellten die gesetzlich vorgesehenen Lohnabzüge vorzunehmen und Arbeitgeberbeiträge zu leisten. Zudem können Lohnbeiträge durch Einzelarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag festgelegt sein (z.B. Krankentaggeldversicherung, überobligatorische Vorsorge etc.).

Kann der Lohnabzug bei Krankheit gekürzt werden?

Ein Lohnabzug bei Krankheit ist nicht rechtens. Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.

Warum darf ein Lohnabzug wegen Krankheit nicht erfolgen?

Ein Lohnabzug wegen Krankheit darf daher in der Regel nicht erfolgen. Sind Sie krank, können Abzüge beim Lohn trotzdem auf Sie zukommen. Laut Gesetzgeber darf Ihr Chef Ihnen in diesem Fall jedoch nicht die eigentliche Vergütung, sondern die Sondervergütungen verringern. Die maximale Höhe darf sich hier pro Tag des Fernbleibens wegen einer

LESEN:   Warum werden meine Brustwarzen grosser?

https://www.youtube.com/watch?v=ss5yImerkhg

Wann kann der Arbeitgeber den Lohnabzug nachholen?

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, im August sowohl für Mai, Juni und Juli den Lohnabzug auf einmal nachzuholen. Er kann aber auch eine Verteilung vornehmen (Juni im September, Juli im Oktober), um den Arbeitnehmer nicht finanziell zu überfordern.

Kann der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.