Was ist der Regelfall des Pfandrechts?
Der im BGB ausführlich geregelte Regelfall des Pfandrechts ist das Sachpfandrecht, d. h. das Pfandrecht an beweglichen Sachen. Dieses wird nachstehend im Detail behandelt. Insgesamt können drei Arten von Pfandrechten an beweglichen Sachen unterschieden werden: das vertragliche Pfandrecht, das gesetzliche Pfandrecht und das Pfändungspfandrecht.
Was ist das gesetzliche Pfandrecht?
Gesetzliches Pfandrecht Im deutschen Recht gibt es besondere Fälle, in denen der Gesetzgeber das Entstehen eines Pfandrechts sogar grundsätzlich anordnet. Dies ist primär dann der Fall, wenn eine Vorausleistung erbracht wird, wie dies bei Vermietung oder auch bei der Inanspruchnahme einer Spedition etc. gegeben ist.
Was ist das Pfandrecht an einer beweglichen Sache?
Das Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt, wie wir gleich noch näher sehen werden, unmittelbaren Besitz beim Gläubiger voraus. Deshalb ist das Pfandrecht auch ein Recht zum Besitz nach § 986.
Wie ist ein Besitzloser Pfandrecht geregelt?
Mittelbarer Besitz im Pfandrecht. Im § 1205 Abs. 1 BGB ist die Bestellung von einem rechtsgeschäftlichen Pfandrechts durch Einigung und Übergabe der Sache geregelt. Im deutschen Recht findet sich kein besitzloses Pfandrecht, das auf Dinge wirkt.
Was ist das Pfandrecht?
Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht. Einem sogenannten Pfandgläubiger wird dabei das Recht verliehen, eine Forderung mit einer Sache zu besichern.
Ist die Forderung und das Pfandrecht übertragbar?
Und weil die Forderung und das Pfandrecht somit voneinander abhängig sind, handelt es sich bei diesem „Paar“ um akzessorische Rechte. Das Pfandrecht ist demnach nicht übertragbar, die Forderung hingegen schon, beispielsweise durch einen Forderungsverkauf an ein Inkassounternehmen.