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Was ist der Unterschied zwischen Interessenausgleich und Sozialplan?
Während der Interessenausgleich den Umfang und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung betrifft, bezieht sich der Sozialplan auf den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen, § 112 I Satz 3 BetrVG.
Ist ein Sozialplan bindend?
Der Sozialplan ist eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehen, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Der Sozialplan ist verbindlich und wird als Betriebsvereinbarung qualifiziert.
Wann Sozialplan Interessenausgleich?
Interessenausgleich und Sozialplan werden in der Praxis häufig zusammen verhandelt. Im Interessenausgleich wird festgelegt, welche Änderungen der Arbeitgeber anstrebt. Der Sozialplan regelt dann, wie die negativen Folgen dieser geplanten Änderungen für die Belegschaft abgemildert werden können.
Wann ist ein Interessenausgleich erforderlich?
Interessenausgleich: Ab wieviel Mitarbeitern? Ein Arbeitgeber ist nur dann verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln, wenn er in seinem Unternehmen in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Kann man einen Sozialplan anfechten?
Sind der Arbeitgeber oder der Betriebsrat der Auffassung, dass die Einigungsstelle bei der Aufstellung des Sozialplans den ihr zustehenden Ermessensspielraum überschritten hat, haben sie die Möglichkeit den Spruch der Einigungsstelle durch eine Anfechtung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.
Wie berechnet man einen Sozialplan?
Die Berechnung der Abfindung ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterin und ihrem Gehalt. Als Abfindung nach Sozialplan erhält sie ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ab 6 Monaten wird auf ein ganzes Jahr aufgerundet.
Was ist eine Namensliste?
Die im Falle einer Betriebsänderung in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarte Aufstellung der Namen von Arbeitnehmern, die betriebsbedingt gekündigt werden sollen.
Was versteht man unter Interessenausgleich?
Begriff: Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob, wann und in welcher Weise eine geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Ein Interessenausgleich ist schriftlich niederzulegen und vom Betriebsrat und Unternehmer zu unterzeichnen.
Wann braucht man einen Interessenausgleich?
Ist ein Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung?
1 BetrVG. Der Interessenausgleich ist nach Auffassung der Rechtsprechung kein Vertrag, der Rechte und Pflichten regelt und an den sich beide Seiten halten müssen. 1 Satz 3 BetrVG nur für den Sozialplan ausdrücklich geregelt ist, dass er eine Betriebsvereinbarung und damit verbindlich ist (vgl. § 77 Abs.
Was steht in einem Interessenausgleich?
Ein Interessenausgleich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über alle Fragen, die mit einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung zusammenhängen.
Was ist ein Interessenausgleich mit Namensliste?
Ein Interessenausgleich mit Namensliste ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Arbeitnehmer, die im Interessenausgleich genannt werden, können leichter entlassen werden. Trotzdem sollte die Kündigung meist von einem Anwalt geprüft werden.
Wann macht man einen Sozialplan?
Ein Personalabbau kann eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 3 Nr. Unanwendbar ist sie erst, wenn die sonstigen Maßnahmen allein oder zusammen mit dem Personalabbau eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellen. Dann ist nach § 112 Abs. 4 BetrVG ein Sozialplan erzwingbar.