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Was ist der Unterschied zwischen Zuschlag und Zulage?
Grundsätzliches. Es wird zwischen Zuschlägen und Zulagen unterschieden. Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei.
Sind übertarifliche Zulagen Mitbestimmungspflichtig?
Der Große Senat des BAG hat bereits 1991 entschieden, dass es im Zusammenhang mit über- und außertariflichen Zulagen in vielen Fällen ein aus § 87 Abs. Regelungen über die Vergabe von übertariflichen Zulagen unterfallen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Was bedeutet 150\% Zuschlag?
Für Zuschläge an gesetzlichen Feiertagen und der 31.12 ab 14 Uhr sind Zuschläge mit 125\% des Grundlohns von der Einkommensteuer befreit. An Weihnachten (24.12 ab 14 Uhr) und am 1. Mai gilt eine gesetzliche Grenze von 150 \%.
Was ist eine übertarifliche Zulage?
Tariferhöhungen sind regelmäßig auf Zulagen anrechenbar. Eine übertarifliche Zulage setzt zunächst einmal voraus, dass Maria in einem Betrieb arbeitet, in dem ein Tarifvertrag gilt, der ihre Vergütung regelt. Ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass sie zusätzlich zu ihrem Tariflohn eine Zulage enthält, ist dies eine übertarifliche Zulage.
Was sind die wichtigsten Regelungen in der Welt der Zulagen und Zuschläge?
Die wichtigsten Regelungen in der Welt der Zulagen und Zuschläge betreffen die sogenannte SNF-Arbeit. SNF steht für Sonntag, Nacht und Feiertag. Alle drei Zeiträume sind für Sie als Arbeitgeber besonders wichtig, da Ihre Mitarbeiter hierbei einen Anspruch auf zusätzlichen Lohn besitzen.
Was ist die Zulage für einen Mitarbeiter?
Im Vertrag könnte die Formulierung über die Zulage wie folgt lauten: Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttoentgelt von … EUR, das am Ende eines jeden Kalendermonats nachträglich zahlbar ist. Entgeltgruppe ….
Wie sind übertarifliche Zulagen geregelt?
Übertarifliche Zulagen sind dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb Entgelttarifverträge angewendet werden und daher die Grundvergütung und ggf. auch das Leistungsentgelt des Mitarbeiters tariflich geregelt ist.