Was ist die Auflassung im Grundbuch?

Die Auflassung ist ein juristischer Begriff, der bei einem Immobilienerwerb eine wichtige Rolle spielt. Hierzu erklärt der Verkäufer vor einem Notar, dass er die betreffende Immobilie an den Käufer übergeben wird. Sie ist Bedingung für eine spätere Eigentümerumschreibung im Grundbuch der Immobilie.

Wo steht die Auflassung im Grundbuch?

Die Auflassung wird im Grundbuch in Abteilung I eingetragen, da dort die Eigentumsverhältnisse stehen. Die Auflassungsvormerkung hingegen ist eine Beschränkung – der Noch-Eigentümer darf nichts mehr mit dem Grundstück machen – und steht in Abteilung II.

Wie lange dauert es bis man im Grundbuch nach Wohnungskauf eingetragen wird?

Sobald der Kaufpreis bezahlt ist, kann der Notar beim Grundbuchamt den Grundbucheintrag auf den Namen des Käufers beantragen. Dazu benötigt er eine Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Erst mit dem Grundbucheintrag wird der Käufer der Immobilie auch deren Eigentümer.

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Wann ist die Auflassung bindend?

Die Bindung an die Auflassung tritt erst mit der Eintragung ein oder wenn die Auflassungserklärungen beim Grundbuchamt abgegeben wurden oder der Veräußerer dem Erwerber eine Eintragungsbewilligung nach den §§ 19, 29 Grundbuchordnung (GBO) erteilt hat.

Was sind die Voraussetzungen für die Auflassung?

Voraussetzungen für die Beurkundung der Auflassung. Die Auflassung muss gemäß BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit von Veräußerer und Erwerber vor dem Notar erklärt werden. Zuständig für die Beurkundung ist jedes Notariat. Im Regelfall wird die Auflassung aber bei demjenigen Notar vorgenommen, der auch den Kaufvertrag beurkundet hat.

Wann kann eine Auflassung abgegeben werden?

Die Auflassung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben werden (z.B. Auflassung nur, wenn die Immobilie mangelfrei ist, oder frühestens nach Ablauf von sechs Monaten). Wäre eine bedingte Auflassung möglich, würde die Eigentumsumschreibung von Ereignissen abhängen, die sich außerhalb des Grundbuches abspielen.

Was ist der Rechtsbegriff Auflassung?

Der Rechtsbegriff Auflassung umfasst gemäß § 925 Abs. 1 BGB die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 BGB erforderliche dingliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers, die nach dieser Legaldefinition bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer „zuständigen Stelle“ (regelmäßig dem Notar) erklärt werden muss.

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Ist eine bedingte Auflassung möglich?

Wäre eine bedingte Auflassung möglich, würde die Eigentumsumschreibung von Ereignissen abhängen, die sich außerhalb des Grundbuches abspielen. Die notarielle Einigung der Vertragsparteien hinsichtlich der Eigentumsübertragung muss bedingungslos erfolgen.