Was ist die Bereitstellungsfreie Zeit?

Die bereitstellungsfreie Zeit, die eigentlich bereitstellungszinsfreie Zeit heißt, beschreibt den Zeitraum, in dem eine Bank einem Kreditnehmer ein Darlehen zur Verfügung stellt und keine Zinsen für die Bereitstellung verlangt, obwohl der Kreditnehmer das Darlehen noch nicht (vollständig) abgerufen hat.

Wann müssen Bereitstellungszinsen bezahlt werden?

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn die Bank das Darlehen für Sie bereithält, aber der Betrag noch nicht abgerufen wurde. Sie können eine bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren, in der keine Zinsen gezahlt werden müssen. Je nach Bank variiert diese Zeit und liegt meist zwischen drei und zwölf Monaten.

Kann ich das nicht abgerufene Darlehen nicht in Anspruch nehmen?

Nun haben Sie drei Möglichkeiten, das nicht abgerufene Darlehen „loszuwerden“. Das restliche Darlehen nicht in Anspruch nehmen und eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen falls Sie vertraglich keine anderweitige Vereinbarung mit der Bank haben.

Kann ich das restliche Darlehen nicht in Anspruch nehmen?

Das restliche Darlehen nicht in Anspruch nehmen und eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen falls Sie vertraglich keine anderweitige Vereinbarung mit der Bank haben. Sie haben vereits vertraglich vereinbart, dass nur 90 bis 95 Prozent der Darlehenssumme in Anspruch nehmen müssen.

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Kann man mit einem Puffer ein Darlehen zurückgeben?

Haben Sie dann eine Klausel im Vertrag festgelegt, das nicht abgerufene Darlehen zurückgeben zu können, kann das einen höheren Zinssatz für Ihre Baufinanzierung bedeuten. Dennoch sollten Sie mit einem Puffer planen, da es jederzeit unvorhergesehen zu höheren Baukosten bei einem Neubau kommen kann.

Kann der Darlehensnehmer einen höheren Kredit bekommen?

Auch kann es sein, dass der Darlehensnehmer den Kredit viel zu hoch angesetzt hat, er aber weniger Geld benötigt als geplant. Da man manchmal nicht genau planen kann, welche Kosten auf einen zukommen, ist es sinnvoll, einen höheren Kredit anzusetzen.