Was ist die Besonderheit des Kontoinhabers?

Die Besonderheit besteht darin, dass der Kontoinhaber (Notar, Rechtsanwalt oder die Wohnungseigentumsverwaltung) das Konto als Treuhänder für Klienten oder die Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet, so dass Haben- oder Sollsalden dem Vermögenskreis der Treuhandgeber zuzurechnen sind.

Was bedeutet das beim „und-Konto“?

Beim „Und-Konto“ hingegen müssen sämtliche Kontoinhaber einer Zahlung zustimmen, also der eine und der oder die anderen. In der Praxis bedeutet das zum Beispiel, dass sie alle einen schriftlichen Überweisungsauftrag unterschreiben müssen, damit die Bank diesen ausführt.

Wer ist der Kontoinhaber eines Einzelkontos?

Kontoinhaber eines Einzelkontos ist ein Ehegatte allein, ungeachtet der Kontovollmacht für den anderen Ehegatten. Deshalb ist der Kontoinhaber auch Gläubiger der Kontoguthaben, unabhängig davon, durch wen sie eingezahlt oder überwiesen worden sind. Das gilt auch für Schuldsalden auf dem Konto.

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Wie haftet der Kontoinhaber für solche Verbindlichkeiten?

Jeder Kontoinhaber haftet insbesondere auch für solche Verbindlichkeiten, die durch Verfügungen eines anderen Mitinhabers entstanden sind. Der Widerruf einer Einzelverfügungsbefugnis bewirkt die Umwandlung des Oder-Kontos in ein Und-Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis.

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Wie können Kontoinhaber über das gesamte Guthaben verfügen?

Die Kontoinhaber (z. B. Ehegatten) vereinbaren mit der Bank, dass sie unabhängig voneinander über das Konto verfügen dürfen. Jeder Kontoinhaber kann allein über das gesamte Guthaben verfügen.

Wie kann der Kontoinhaber das Girokonto löschen?

Der Kontoinhaber alleine kann das Girokonto löschen oder Änderungen vornehmen, die nach außen wirken. Er verfügt über das Konto und trägt alle Rechte und Pflichten. Der Zeichnungsberechtigte steht unter dem Kontoinhaber. Er erwirbt nur wenige Rechte und Pflichten aus der Berechtigung.