Was ist die Gültigkeit eines Mietvertrags?

Für die Gültigkeit eines Vertrags spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob dieser schriftlich oder mündlich geschlossen wurde. Dies gilt ebenfalls für den Mietvertrag, der demnach nicht zwingend der Schriftform bedarf.

Wie nutzt der Mieter die Mietsache ab?

Der Mieter nutzt die Mietsache zwar gewissermaßen ab, doch durch die Mietzahlungen ist dies bereits abgegolten. Demnach hat der Mieter grundsätzlich nichts zu befürchten und kann davon profitieren, dass kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, der ihm eine Renovierungspflicht überträgt.

Wie können Mietverträge geschlossen werden?

Mietverträge können in unterschiedlicher Art und Weise geschlossen werden: schriftlich, notariell beurkundet und mündlich. In einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Mietwohnung zur Nutzung zu überlassen.

Ist ein geschlossener Mietvertrag bindend?

Grundsätzlich ist ein geschlossener Mietvertrag bindend, auch wenn Mieter in die Mietsache nicht einziehen. Es entstehen also vertragliche Rechte und Pflichten. Nur weil kein Einzug erfolgt, darf die Mietzahlung nicht ausbleiben. Unter besonderen Umständen können Mieter ausnahmsweise vor einem Einzug vom Mietvertrag zurücktreten.

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Ist der Mietvertrag unwirksam?

Endet das Mietverhältnis, kann der Vermieter innerhalb eines gewissen Spielraums die Farbwahl bestimmen. Besagt der Mietvertrag dagegen jedoch, dass Sie Türen, Decken und Wände stets nur weiß streichen dürfen, ist der Mietvertrag unwirksam.

Wie kann der Vermieter einen Vertrag auflösen?

Allerdings gilt dieses nicht automatisch beim Mietvertrag. Der Vermieter kann aber selbst entscheiden, ein Widerrufsrecht im Mietvertrag festzulegen, und so das Recht auf Rücktritt vertraglich vereinbaren. In diesem Fall ist es möglich, den Vertrag aufzulösen, sofern der Mieter die Wohnung noch nicht bezogen hat.

Was bedeutet „wohnen ohne Mietvertrag“?

Bei diesem Sprachverständnis kann „Wohnen ohne Mietvertrag“ daher auch bedeuten, dass die Parteien sich zwar mündlich oder stillschweigend darüber geeinigt haben, dass die eine der anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt und diese dafür ein Entgelt zahlt, dies aber nicht schriftlich festgehalten worden ist.