Was ist die Intimsphäre?

Die Intimsphäre beinhaltet einen „unantastbaren Bereich zur Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist. Diesem Kernbereich gehören insbesondere Ausdrucksformen der Sexualität an (vgl. BVerfGE 119, 1 ).

Was ist der Unterschied zwischen privat und Intimsphäre?

Die Intimsphäre ist der private Bereich des Menschen, der für die Umwelt tabuisiert ist. Privatsphäre bezeichnet den nicht-öffentlichen Be- reich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persön- lichkeit wahrnimmt.

Wie ist der Schutz der Privatsphäre festgeschrieben?

JuraForum.de-Tipp: Im Übrigen ist der Schutz der Privatsphäre auch in Artikel 8 EMRK über das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Der Gedanke über die Privatsphäre findet sich bereits in der Philosophie der Antike.

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Wie findet sich das Recht auf Privatsphäre?

Auch in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention findet sich das Recht auf Privatsphäre: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Was ist die private Sphäre?

Die private Sphäre ist der Bereich einer Person, der nicht öffentlich ist, also der nur die eigene Person angeht. Die Privatsphäre ist dabei besonders geschützt. Jeder hat ein Recht darauf, bei seinen privaten Angelegenheiten in Ruhe gelassen zu werden.

Ist die Privatsphäre besonders geschützt?

Die Privatsphäre ist dabei besonders geschützt. Jeder hat ein Recht darauf, bei seinen privaten Angelegenheiten in Ruhe gelassen zu werden. Der Schutz der Privatsphäre ist in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geregelt. Die private Sphäre ist somit besonders geschützt, so dass Eingriffe einer besonderen Rechtfertigung bedürfen.