Was ist die Kostenschätzung?

Die Kostenschätzung ist das erste Orientierungsmittel, welches der Architekt (Planer) dem Bauherrn bietet: Kostenschätzung = Prognose auf Basis einer überschlägigen Kalkulation der voraussichtlichen Baukosten.

Wie ist die Kostenschätzung vorzunehmen?

Die Kostenschätzung ist eine Grundleistung des Bauplaners in der Leistungsphase 2 nach der HOAI. Die Ermittlung ist – als spezielle Stufe der Kostenermittlung nach DIN 276 – auf Grundlage der neu bearbeiteten Fassung der DIN 276 – Kosten im Bauwesen vorzunehmen.

Welche Bezugsgrößen sind bei einer Kostenschätzung zu verwenden?

In der Praxis erfolgt dies oft über sogenannte „Grob-Leistungsverzeichnisse“ oder auf Grundlage von Raumbüchern. Nur eine Bezugsgröße wie beispielsweise die geometrischen Größen Brutto-Rauminhalt (BRI) oder Brutto-Grundfläche (BGF) ist bei einer Kostenschätzung nicht zu verwenden.

Warum ist die Kostenschätzung nicht brauchbar?

Die Kostenschätzung ist mangels Abtiefung auf die einzelnen Leistungspositionen (nach BKP) keine brauchbare Grundlage für die Kostenkontrolle (Kontrolle der erbrachten Bauleistungen und ihrer Kosten)

Wie wird die Vollkostenrechnung durchgeführt?

In der Vollkostenrechnung wird versucht, alle im Unternehmen anfallenden Kosten m glichst verursachungsgerecht, mithilfe von Kostenstellen und entsprechenden Verteilungssschl sseln, auf die Kostentr ger eines Unternehmens zu verteilen.

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Welche Kosten gelten bei statischen Berechnungen?

Bei statischen Berechnungen, bei denen es nicht um ein Gebäude geht, bei denen die anrechenbaren Kosten aber über dem Mindestwert (10.226 EUR) liegen, muss auf die Baukonstruktionskosten geschaut werden. Auch hier gelten wiederum Netto-Beträge, also die (gegebenenfalls geschätzten) Kosten ohne Mehrwertssteuer.