Was ist die Mietgarantie für Wohnraummieten?

Mit der Mietgarantie übernimmt der ausstellende Garant die Haftung für die Zahlung der in einem Mietvertrag über Wohnräume oder Geschäftsräume zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Miete. Die Mietgarantie darf nicht mit der Mietbürgschaft verwechselt werden, die als Mietsicherheit nach § 551 Abs. 1 BGB für Wohnraummieten gilt.

Wie fängt die Mietgarantie an?

Es fängt damit an, dass bei den sogenannten Mietgarantien Mieten versprochen werden, die weit über der ortsüblichen Miete liegen. Die Differenz bezahlt der Mietgarant. Beim Zusammenbruch dieses Systems bekommt der Immobilieneigentümer plötzlich nur noch die vereinbarte wesentlich niedrigere Miete vom Mieter.

Was ist der Garant für die Miete?

Der Garant steht dafür ein, dass der Vermieter die vertraglich vereinbarte Miete auch tatsächlich erhält; damit sichert die Mietgarantie das Bonitätsrisiko des Mieters und das Leerstandsrisiko ab. Der Garantievertrag ist im BGB nicht geregelt, aber nach den §§ 311 Abs.

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Wer haftet für den Schaden an der Mietsache?

Wurde der Schaden an der Mietsache nicht durch ein schuldhaftes (fahrlässiges oder vorsätzliches) Verhalten des Mieters verursacht, haftet nach dem Gesetz grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung des Schadens. In diesem Fall liegt ein sogenannter Mietmangel vor.

Wie unterscheidet sich eine Mietgarantie und eine Vermietungsgarantie?

Der Bundesgerichtshof (BGH) unterscheidet zwischen Mietgarantie und Vermietungsgarantie. Bei einer Mietgarantie übernimmt der Garant das Risiko für einen Mieteingang in bestimmter Höhe. Wird der Mieteingang nicht erreicht, muss der Garant für die ausgebliebene Differenz einstehen. Es kommt dabei nicht darauf an,

Warum waren die Mieteinnahmen nicht in der garantierten Höhe?

Weil die Mieteinnahmen nicht in der garantierten Höhe eingingen und das OLG zwischenzeitlich eine Verpflichtung der GbR zur Zahlung aus der im Kaufvertrag vereinbarten Mietgarantie bejaht hatte, schlossen die Parteien einen Vergleich. Danach hatte die GbR 605.000 EUR als Schadensersatz an die Erwerberin zu leisten.