Was ist die Regelung für den Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen?

Regelung ab 1.1.2008: Der Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen durch den Verpflichteten auf Grund der Neuregelung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG führt weiterhin zur Besteuerung dieser Leistungen beim Empfänger gem. § 22 EStG nach Maßgabe des Korrespondenzprinzips.

Welche Leistungen unterliegen der steuerrechtlichen Besteuerung?

Kompletter steuerlicher Umfang : Soweit die Versorgungsleistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen oder durch Altersvorsorgezulage beziehungsweise den zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert wurden (= “geförderte Beiträge”), unterliegen Leistungen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung.

Welche Einkünfte müssen versteuert werden?

Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Im Aktienhandel betrifft das in erster Linie Dividenden-Erträge und realisierte Kursgewinne nach dem Verkauf einer Aktie. Die aus Wertpapieren entstehenden Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer.

Wie kann man außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

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Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen. So wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus. Dadurch sollen unzumutbare Härten vermieden werden.

Was wird bei der Hinterbliebenenversorgung gezahlt?

Bei der Hinterbliebenenversorgung werden nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 55 Prozent des Ruhegehalts ab dem Jahr 2002 gezahlt, welches die verstorbene Person erhalten hätte, wenn sie in den Ruhestand regulär eingetreten wäre.

Was sind die Regelungen für die Vermögensübertragung?

Die Regelungen sind grundsätzlich auf alle wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung anzuwenden, die auf einem nach dem 31.12.2007 geschlossenen Übertragungsvertrag (Abschluss des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts) beruhen.

Wie hoch ist die Mindestversorgung in der Endstufe A 4?

Eine Mindestversorgung kann jedoch auch 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe A 4 betragen. Hinzu kommen dann noch 30,68 Euro als Fixbetrag, wobei es hier je nach Bundesland zu Abweichungen kommen kann.