Was ist die Steuererklärung für die Pflege von Angehörigen?

Steuererklärung: die Pflege von Angehörigen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Bei der Pflege sollen die Steuerzahler in der Steuererklärung sämtliche Ausgaben auflisten. Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Pflege im Heim bei der Steuererklärung angeben. Bei der Steuererklärung für die Pflege von

Was kann der Pflege-Pauschbetrag bei der Steuererklärung geltend machen?

Tochter oder Sohn können zur Unterstützung auch einen ambulanten Pflegedienst engagieren und die Ausgaben neben dem Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Was aber, wenn der Pflege-Pauschbetrag bei der Steuererklärung nicht infrage kommt?

Was kann das Finanzamt für die Pflege von Angehörigen absetzen?

Damit pflegende Angehörige finanziell entlastet werden, können Sie die Pflegekosten von der Steuer absetzen. Was das Finanzamt anerkennt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der Steuererklärung für die Pflege von Angehörigen Geld vom Fiskus zurückerhalten.

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Was kann bei der Pflege von Angehörigen geltend gemacht werden?

Bei der Steuererklärung können bei der Pflege von Angehörigen ein Pflege-Pauschbetrag von 924 € steuerlich geltend gemacht werden. Kümmern sich mehrere Angehörige um Vater oder Mutter, wird der Pauschbetrag nach Köpfen aufgeteilt. Eine Regelung, die in so mancher Familie zu Zwist führen dürfte.

Wie kann der Pflegegrad in der Steuererklärung angegeben werden?

Der Pflegegrad bzw. die ehemalige Pflegestufe kann (und sollte) jedoch in der Steuererklärung angegeben werden. Das Pflegegeld wird in diesem Fall als Einnahme betrachtet, muss also in der Einkommensteuererklärung vermerkt werden.

Welche Ausgaben sollen die Steuerzahler in der pflegeerklärung auflisten?

Dazu zählen beispielsweise die Rente, das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie Auszahlungen aus privaten Pflegezusatzversicherungen. Bei der Pflege sollen die Steuerzahler in der Steuererklärung sämtliche Ausgaben auflisten

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Wie müssen sie die Pflegekosten in der Steuererklärung eintragen?

Die Pflegekosten müssen Sie in Zeile 67 – 70 im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 3 unter „Andere außergewöhnliche Belastungen“ aufführen. Der folgende Ausschnitt ist ein Beispiel aus einer Steuererklärung und soll Ihnen die Stelle zeigen, an der Sie die Pflegekosten eintragen:

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