Was ist die Verbrauchsteuer?

(engl. consumtion tax) Als Verbrauchsteuer werden i Abgaben bezeichnet, die den Ver oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Während die Verbrauchsteuern von dem Endverbraucher getragen werden, werden sie beim Hersteller oder beim Handel erhoben.

Was ist eine indirekte Verbrauchsteuer?

Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die vom Staat für den Gebrauch oder Verbrauch bestimmter Waren im Steuergebiete erhoben wird. Die Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland kennt eine Vielzahl von indirekten Verbrauchsteuern. Beispiele für auf Bundesebene einheitliche Verbrauchsteuern sind. Biersteuer.

Wie findet die Erhebung von Verbrauchsteuern statt?

Die Erhebung von Verbrauchsteuern findet aus Gründen der Zweckmäßigkeit nicht direkt beim Verbraucher statt. Vielmehr werden die Verbrauchsteuern beim Hersteller oder beim Handel erhoben. Wegen dieser Form der Erhebung zählen die Verbrauchsteuern zu den indirekten Steuern .

Welche Verbrauchsteuern stehen den Ländern zu?

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Vollständig steht den Ländern lediglich die Biersteuer zu. Weitere Verbrauchsteuern fallen auf kommunaler Ebene an. Hierzu zählen etwa die Gemeindesteuern und die Getränkesteuer. Andere Beispiele für solche kommunalen Verbrauchsteuern sind die Hundesteuer, Vergnügungssteuer oder die Zweitwohnsitzsteuer.

Was sind die besonderen Verbrauchsteuern?

Die sogenannten besonderen Verbrauchsteuern zählen zu den indirekten Steuern. Verbrauchsteuern werden für den Verbrauch oder Gebrauch einzelner vom Gesetzgeber bestimmter Waren erhoben. Die Verbrauchssteuer muss vom Endverbraucher einer Ware bezahlt werden und belastet damit die Verwendung von Einkommen und Vermögen der Verbraucher.

Wie soll die Steuerlast der Verbrauchsteuer erhoben werden?

Zwar soll die Steuerlast der Verbrauchsteuer grundsätzlich den Verbraucher treffen, aus Gründen der Vereinfachung der Steuerverwaltung werden Verbrauchsteuern in der Regel jedoch beim Handel oder beim Hersteller der Waren erhoben. Hersteller und Handel haben dann die Möglichkeit, die Steuern über den Preis der Ware an die Verbraucher weiterzugeben.