Was ist die Versorgungslücke?

Die Versorgungslücke ist die Bezeichnung für die nach dem Eintritt des Ruhestandes, der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit entstehende finanzielle Lücke. Diese ergibt sich zwangsläufig bei Wegfall des „normalen“ Arbeitseinkommens und dem daran anschließenden Bezug der gesetzlichen Rentenversicherung

Was gehören zu den Versorgungsbezügen?

Zu den Versorgungsbezügen gehören: Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind (z.B. der Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung,

Was ist die Besteuerung der Versorgungsbezüge?

Der Besteuerung der Beihilfeleistungen als Versorgungsbezüge steht nicht entgegen, dass der Beihilfeanspruch des Klägers an das Vorliegen von Krankheitskosten anknüpft. Grund und Zweck von Versorgungsbezügen ist die Versorgung von nicht mehr zu Dienstleistungen Verpflichteten im weiteren Sinne.

Welche Leistungen verlangen die einzelnen Versorgungswerke?

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Die einzelnen Versorgungswerke verlangen unterschiedlich hohe Beiträge. Die zugesagten Renten sind oft höher als die gesetzliche Rente. Die Leistungen werden aus den Rücklagen der Versorgungswerke gezahlt, statt im Umlageverfahren aus den Einzahlungen der aktuell Berufstätigen, wie bei der gesetzlichen Rente.

Wie bietet sich die Integrierte Versorgung an?

Die integrierte Versorgung bietet sich vor allem bei abgrenzbaren Indikationsbereichen (z.B. ambulante Operationen, interventionelle Kardiologie, Betreeung onkologischer Patienten) als Alternative zur Regelversorgung an.

Wie organisieren die Versorgungswerke die Altersversorgung ihrer Mitglieder?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung organisieren die Versorgungswerke die Altersversorgung ihrer Mitglieder kapitalbildend. Das bedeutet, dass sie für kommende Rentner die gezahlten Beiträge zurücklegen und verzinsen, um diese später auszuzahlen.