Was ist die Voraussetzung der Schuldfähigkeit?
Voraussetzung der Schuld ist die Fähigkeit des Täters, überhaupt Schuld auf sich laden zu können. Die Schuldfähigkeit bezeichnet die Selbstbestimmung, die erforderlich ist, um persönliche Verantwortung zu übernehmen. Bei der Schuldfähigkeit sind zunächst das Alter und sodann die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit maßgeblich.
Welche Regelungen gelten für alle Schuldverhältnisse?
Die allgemeinen Regelungen, die für alle Schuldverhältnisse gelten, wurden vor die Klammer gezogen: Das allgemeine Schuldrecht enthält Regelungen für alle Schuldverhältnisse (§§ 241 – 432 BGB), insb. Schadensrecht, Leistungsstörungsrecht, Erfüllung usw., aber auch spezielle Regelungen für Vertrage (§§ 305 – 360 BGB).
Welche Rechte und Pflichten begründen sich aus einem Schuldverhältnis?
Welche Rechte und Pflichten begründen sich aus einem Schuldverhältnis? Die grundsätzlichen Regeln zum Allgemeinen Schuldrecht finden sich im BGB, §§ 241 – 432 BGB. Nach § 241 BGB gilt: Der Gläubiger ist aufgrund des Schuldverhältnisses berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu verlangen.
Welche Regeln gelten für das allgemeine Schuldrecht?
Die grundsätzlichen Regeln zum Allgemeinen Schuldrecht finden sich im BGB, §§ 241 – 432 BGB. Nach § 241 BGB gilt: Der Gläubiger ist aufgrund des Schuldverhältnisses berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen ( Leistungspflicht ).
Was ist der Schutzbereich der Norm?
Der konkrete Erfolg muss vom Schutzbereich der Norm umfasst sein, d.h. der Gesetzgeber hat die Norm geschaffen, um Schäden dieser Art zu vermeiden. Der Schutzbereich der Norm umfasst auch solche Schäden, die nur durch besondere persönliche Eigenschaften des Opfers verursacht werden.
Warum ist das Strafrecht nicht beweisbar?
Beide Positionen sind bislang wissenschaftlich nicht beweisbar (auch nicht durch die moderne Hirnforschung). Das Strafrecht geht von der Willens- und Entscheidungsfreiheit des Menschen als unumstößliche Realität der sozialen Existenz aus. Bei der Schuld geht es um die Feststellung des Gesinnungsunwerts.
Wie ist die Beweislast geregelt?
Die Beweislast ist in Art. 8 ZGB geregelt: „Wo das Gesetz nichts anderes bestimmt, hat derjenige, das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.“ Die negativen Folgen der Beweislosigkeit trägt folglich derjenige, welcher eine Tatsachenbehauptung nicht beweisen kann, aus welcher er für sich Rechte ableitet.