Was ist die Vorkontierung?

Die Vorkontierung geht der Kontierung voraus. Mit dem Kontieren werden sogenannte Buchungssätze als Grundlage der Buchung von Geschäftsvorfällen gebildet. Vorkontieren beinhaltet vorbereitende Tätigkeiten zur korrekten und vollständigen Kontierung bzw. Verbuchung.

Wer haftet bei fehlerhafter Buchhaltung?

Wenn es zu Fehlern in der Buchhaltung kommt, wer haftet? Beschäftigten haften für Fehlbeträge in der Kasse oder beim Warenbestand und, wenn ein wirksamer Mankovertrag besteht (im Fall der Mankohaftung steht der Arbeitnehmer für ein Manko in der Kasse oder im Warenbestand ein).

Warum werden Rechnungen Kontiert?

Um die Korrektheit von Buchungen zu dokumentieren, werden alle Belege eines bestimmten Zeitraums Aufwands- und Ertragskonten zugeordnet. Demgemäß nennt man diesen Vorgang Kontierung. In den meisten Unternehmen findet eine manuelle Vorkontierung statt. Denn sie nimmt dem Steuerberater viel Arbeit nimmt ab.

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Welche Sachschäden entstehen in der Buchhaltung?

Es können aber, je nachdem, wo der betreffende Mitarbeiter tätig ist, dabei auch erhebliche Sachschäden, Personenschäden oder finanzielle Einbußen für den Betrieb entstehen. Gerade in der Buchhaltung haben Fehlentscheidungen und Versäumnisse Konsequenzen für das gesamte Unternehmen.

Welche Fehler wurden in der Buchhaltung 2009 entdeckt?

Auch für eventuell entdeckte Fehler in der Buchhaltung des Jahres 2009 wurden vorsorglich Regress- und Schadensersatzansprüche angekündigt. Die freie Mitarbeiterin bestritt indes die behauptete Schlechterfüllung ihrer Dienstpflichten.

Wie kann eine Bilanzbuchhalterin zur Haftung herangezogen werden?

Bilanzbuchhalter/innen können unter bestimmten Voraussetzungen für Rechen- oder Buchungsfehler zur Haftung herangezogen werden. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Ausschlaggebend für eine mögliche Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber ist der Grad des Verschuldens:

Wie muss die Urkunde haftbar sein?

Danach muss die Urkunde, in diesem Fall die Haftbarhaltung, von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Es ist heutzutage gängige Praxis den Schädiger per Email haftbar zu halten.

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