Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

Die „zumutbare Belastung“ ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft. Dies führt dazu, dass jedes Jahr außergewöhnliche Belastungen bis zu einem bestimmten Betrag „unter den Tisch fallen“ und sich nicht steuermindernd auswirken.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen?

Eigenanteil: Die zumutbare Belastung

Ges.d.E. bis 15.340 Euro Ges.d.E. über 51.130 Euro
kein Kind und es gilt der Grundtarif 5 \% 7 \%
kein Kind und es gilt der Splittingtarif 4 \% 6 \%
ein oder zwei Kinder 2 \% 4 \%
drei oder mehr Kinder 1 \% 2 \%

Was sind außergewöhnliche Belastungen Haufe?

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufig entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören. Sie werden auf Antrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

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Wie müssen sie ihre außergewöhnlichen Belastungen eintragen?

Hierzu müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung eintragen. Es werden jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind. Die zumutbare Belastung ergibt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl des Steuerpflichtigen.

Ist die Höhe der zumutbaren Belastung steuerlich abhängig?

Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich nur aus, wenn sie die Grenze der zumutbaren Belastung übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist abhängig von Ihren Einkünften. Sie errechnet sich nach einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte (siehe nachfolgende Tabelle).

Wie hoch ist die zumutbare Belastung für einen steuerpflichtigen?

So beträgt zum Beispiel die zumutbare Belastung bei einem Einkommen zwischen 15.340 EUR und 51.130 EUR für einen Steuerpflichtigen mit 1 oder 2 Kindern 3\% seiner Einkünfte. Der Gesetzgeber will auf diese Weise Härtefälle vermeiden. Die Höhe, ab der Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, ist abhängig von Ihren Einkünften.

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Wie wird ihr Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet?

Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte liegt unterhalb der Grenze der 2. Stufe. Im nächsten Schritt wird also auf die Differenz zwischen Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte und 15.340 Euro (1. Stufe) die zumutbare Belastung mit dem Prozentsatz der 2. Stufe berechnet.