Was ist die Zusammenveranlagung und der Splittingtarif?

Sie können zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Entscheiden sich die Partner für die Zusammenveranlagung, gilt für sie der Splittingtarif. Das Ehegattensplitting bringt gegenüber der Einzelveranlagung meistens einen erheblichen Steuervorteil.

Ist das Ehegattensplitting günstiger als der Grundtarif?

Entscheiden sich die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner für die Zu­sam­men­ver­an­la­gung zur Einkommensteuer, gilt für sie der günstigere Splittingtarif. Ein Alleinstehender wird hingegen nach dem Grundtarif besteuert. Das Ehegattensplitting bringt Steuervorteile, insbesondere wenn sich die Einkünfte der beiden Partner stark unterscheiden.

Wie werden die Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner ermittelt?

Im Rahmen der Zu­sam­men­ver­an­la­gung werden die Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner zwar getrennt ermittelt, dann aber zusammengerechnet und als gemeinsame Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung beim Finanzamt abgegeben. Beide gelten als ein Steuerpflichtiger und erhalten einen gemeinsamen Steuerbescheid.

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Welche Partnerschaften funktionieren am besten?

Partnerschaften funktionieren am besten, wenn beide Partner gleichgestellt sind. Seine Interessen sollten genauso ernst genommen werden wie ihre. Ihre Gefühle sollten genauso ernst genommen werden wie seine. Die Grundlage einer jeden guten Beziehung ist deshalb Respekt.

Welche Vorteile ergeben sich für Eheleute und Lebenspartner?

Der größte Vorteil ergibt sich für Eheleute und Lebenspartner aber durch das sogenannte Ehegattensplitting: Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie automatisch – auch ohne Antrag – zusammen veranlagt. Das heißt, dass Sie und Ihr Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und damit steuerlich wie eine Person behandelt werden.

Was ist verheiratet?

Positiv verheiratet, Komparativ —, Superlativ —. Silbentrennung: ver | hei | ra | tet, keine Steigerung. Aussprache/Betonung: IPA: [fɛɐ̯ˈhaɪ̯ʁaːtət] Wortbedeutung/Definition: 1) sich im Stande der Ehe befindend, im Stande der Ehe seiend. Abkürzung: 1) verh.