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Was ist ein Anspruch auf Kinderzulage?
Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es darauf an, dass auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wird. Die Zulage steht dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält. Somit ist eine doppelte Berücksichtigung nicht möglich.
Wer hat Recht auf Kinderzulage?
Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, alle Selbstän- digerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, ohne Einkommensgrenze.
Wie erhalten sie einen Zulagenantrag?
Den Zulagenantrag erhalten Sie bei Ihrem Versicherer. Dieser leitet ihn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Nach Prüfung und Bearbeitung werden Ihnen die Zulagen dann gutgeschrieben. Damit Sie den Antrag nicht jedes Jahr erneut stellen müssen, empfiehlt sich ein Dauerzulagenantrag.
Sind sie für die Erziehung ihres Kindes zulageberechtigt?
Wenn Sie für die Erziehung Ihres Kindes eine Auszeit vom Job nehmen, bekommen Sie die Riester-Zulage gezahlt und können den Steuervorteil geltend machen. Während der Elternzeit, in der Sie keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, sind Sie nicht automatisch zulageberechtigt.
Wann kommt es zur Kürzung der Zulagen?
Andernfalls kommt es zur Kürzung der Zulagen. Deshalb zahlt die ZfA diese erst aus, nachdem sie Ihre Beiträge geprüft hat. Sollten Sie bis zum 31. Dezember 2018 einen Riester-Vertrag abschließen und die Beiträge für das laufende Jahr komplett nachzahlen, haben Sie rückwirkend das Recht auf staatliche Zulagen.
Wann muss der Antrag auf Riester-Zulagen eingereicht werden?
Der Antrag auf Riester-Zulagen muss immer bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Wenn Sie also Zulagen für das Jahr 2016 erhalten wollen, müssen Sie den Antrag bis spätestens 31.12.2018 eingereicht haben.