Was ist ein Darlehen mit der Bearbeitungsgebühr verbunden?

In der Regel ist ein Darlehen mit der Vereinbarung der Zahlung von Darlehnszinsen und Bearbeitungsgebühren an den Darlehensgeber verbunden. Umgangssprachlich wird unter „Darlehen“ meist auch die als „Kredit“ bezeichnete, überlassene Summe verstanden.

Was ist ein Darlehen?

Der Begriff „Darlehen“ wird in der Praxis häufig benutzt, doch was verbirgt sich dahinter? Definiert wird er wie folgt: Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer, bei dem der Darlehensgeber dem Nehmer Geld oder vertretbare Sachen zur Nutzung überlässt.

Was sind die Vorschriften für Verbraucherdarlehen?

Vorschriften für Verbraucherdarlehen, worunter entgeltliche Darlehen zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu verstehen sind, die in erster Linie für Konsumzwecke aufgenommen werden (Ausnahme: Existenzgründer gemäß § 513 BGB, die ein Darlehen bis 75.000 Euro für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit aufnehmen.).

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Was ist der Darlehensvertrag?

Rechtlich stellt der Darlehensvertrag eine Unterart des Kreditvertrages dar. Neben der Bezeichnung „Darlehen“ ist auch die seltenere Benennung „Darlehn“ üblich. Wahrscheinlich stehen diese Begriffs-gleich verwendeten Bezeichnungen im Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Lehnswesen.

Was ist die Definition des Darlehens?

Dabei gehört zur Definition des Darlehens ebenso dazu, dass beide Vertragsparteien für das Darlehen den sogenannten Tilgungsplan vereinbaren, der genau beschreibt, wann und in welcher Höhe die monatlichen Raten vom Darlehensnehmer an die Bank zu zahlen sind.

Was ist das Merkmal eines Darlehens?

Wesentliches Merkmal eines Darlehens ist die Tatsache, dass ein Darlehensgeber (z.B. Bank) einem Darlehensnehmer (z.B. privater Bankkunde) einen bestimmten Geldbetrag für einen vertraglich festgelegten Zeitraum überlässt.

Wie ist der Darlehensnehmer verpflichtet zu zahlen?

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen. Wie dem BGB zu entnehmen ist, soll der Vertrag die Rechte und Pflichten beider beteiligten Parteien festhalten.

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