Was ist ein gesetzlicher Strafrahmen bei Steuerhinterziehung?
Gesetzlicher Strafrahmen bei Steuerhinterziehung. Das Gesetz sieht für Steuerhinterzieher eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren vor. Für das konkrete Strafmaß spielt insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern eine entscheidende Rolle.
Wie hoch ist die Strafe einer Steuerhinterziehung?
Je höher der staatliche Steuerschaden ist, desto höher ist auch die Strafe einer Steuerhinterziehung. Da eine Steuerhinterziehung einen das Strafrecht betreffenden Straftatbestand darstellt, sind neben hohen Geld- auch Freiheitsstrafen bis zu fünf oder in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren möglich.
Was ist das Strafmaß für hinterzogene Steuern?
Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern. Die folgenden Fakten sind Richtwerte und keine festen Regelungen: Bei Beträgen bis zu 1.000 Euro kann gegen Auflagen mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet werden. Beträgt die Hinterziehung weniger als 50.000 Euro, wird eine Geldstrafe verhängt.
Wie lange werden unterschlagene Steuern bestraft?
Unterschlagene Steuern von über 100.000 Euro werden mit Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren bestraft. In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren möglich, die auf Bewährung verhängt werden können. Übersteigt die Steuerhinterziehung die Millionengrenze, werden Steuersünder zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt.
Welche Freiheitsstrafe gibt es für Steuerhinterzieher?
Das Gesetz sieht für Steuerhinterzieher eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren vor. Für das konkrete Strafmaß spielt insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern eine entscheidende Rolle. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) folgende Leitlinien entwickelt:
Ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung strafbar?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung kann durch aktives Handeln (z.B. Angabe von zu hohen Werbungskosten in der Steuererklärung) oder durch Unterlassung (z.B. Verschweigen von hohen Geldgeschenken) vorliegen, soweit daraus eine Steuerkürzung oder ein Steuervorteil eintritt. Die Steuerhinterziehung ist jedoch nur bei Vorsatz strafbar.