Inhaltsverzeichnis
Was ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus?
Unter Aufenthaltsstatus versteht man umgangssprachlich die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt einer Person im Inland. Die Bezeichnung ist kein Rechtsbegriff.
Wie kann man Familienzusammenführung?
Welche Unterlagen brauche ich für die Familienzusammenführung?
- Antrag zur Familienzusammenführung.
- gültiger Reisepass.
- aktuelles Passfoto.
- Personalausweis Kopie des Ehepartners.
- Heiratsurkunde oder Nachweis zur gleichgeschlechtlichen Verpartnerung.
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (A1)
Was ist Aufenthaltstitel 25 Abs 3?
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG soll erteilt werden, wenn das Bundesamt ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. Wer aus diesen Gründen keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, kann aber trotzdem nicht abgeschoben werden. Er erhält eine Duldung (siehe Kapitel 17).
Kann die Familienmitglieder nicht für den Unterhalt aufkommen?
Kann die Person, zu welcher Familienmitglieder ziehen wollen, nicht für den Unterhalt aufkommen, wird laut Ausländerrecht die Familienzusammenführung in der Regel verweigert. Dies ist besonders dann der Fall, wenn derjenige Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) bezieht. Allerdings können selten Härtefallentscheidungen getroffen werden.
Welche Familienmitglieder haben einen Familiennachzug?
Der Familiennachzug ist begrenzt auf die Ehepartnerin oder den Ehepartner (bzw. die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner) und gemeinsame minderjährige Kinder bzw. bei in Deutschland lebenden Minderjährigen auf deren Eltern. Sonstige Familienmitglieder – also z.
Welche Voraussetzungen müssen die Familienangehörigen erfüllen?
Dabei müssen regelmäßig eine Reihe von allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden: Die oder der Familienangehörige, die oder der nach Deutschland zuziehen möchte, muss einen gültigen Pass vorlegen. Die Identität der Person muss geklärt sein (die Klärung erfolgt im Normalfall durch die Vorlage des Passes).
Wie genehmigen die Mitgliedstaaten die Ausnahmeregelung für die Familienzusammenführung?
Wird ein Antrag nach Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gestellt, so genehmigen die Mitgliedstaaten, die diese Ausnahmeregelung anwenden, die Einreise und den Aufenthalt dieser Kinder aus anderen Gründen als der Familienzusammenführung. Dieser Abschnit (6) ist für Deutschland nicht relevant.