Was ist ein Installateur für eine Klimaanlage?
Ein Installateur, der auf den Einbau von Klimaanlagen spezialisiert ist, montiert das Gerät ordnungsgemäß und bietet Ihnen zudem eine ausführliche Beratung darüber, welches Klimagerät für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist. Die Installation der Klimaanlage erfolgt nicht nur professionell, sondern auch zügig und schmutzarm.
Wie kann eine Klimaanlage betrieben werden?
Klimaanlagen können als reine Kühlanlagen betrieben werden, als Anlagen die Kühlen und Wärmen können, oder sie können die Luft befeuchten, entfeuchten oder filtern. Die Kosten für eine Klimaanlage steigen mit ihrer Ausstattung und den Einbauanforderungen.
Ist der Selbsteinbau von Klimaanlagen nicht mehr zulässig?
Prüfen, Installieren und Reparieren ab Juli 2008 nur noch durch zertifiziertes Personal, Selbsteinbau nicht möglich. Klimaanlagen dürfen seit Juli 2008 nur noch von zertifizieren Personal installiert und gewartet werden. Der beliebte Selbsteinbau von Klimageräten mit fluorierten Treibhausgasen aus dem Baumarkt ist nicht mehr zulässig.
Ist die Klimaanlage befüllt?
Egal, welches Modell einer Klimaanlage Sie besitzen, die Kühlflüssigkeit muss regelmäßig ersetzt und neu befüllt werden, damit ein einwandfreier Betrieb des Klimagerätes sichergestellt ist und damit Sie keinen Qualitätsverlust haben. Die professionelle Befüllung erfolgt durch Heizungs-, Klima- oder Sanitärfachkräfte.
Wie darf die Installation von Split-Klimageräten vorgenommen werden?
Die EU Verordnung schreibt laut Gesetz vor, dass eine Inbetriebnahme von Split-Klimageräten ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden darf. Aus diesem Grund sollten Sie für die Installation der Klimaanlage unbedingt einen Fachmann beauftragen.
Kann die Klimaanlage eine bauliche Veränderung darstellen?
Hinzu komme, dass die Installation der Klimaanlage eine bauliche Veränderung darstellen würde. Die Miteigentümer seien dadurch über das hinzunehmenden Maß beeinträchtigt, weil die Anlage das optische Erscheinungsbild störe und die Installation zu einer erheblichen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums (Durchbohrungen der Fassade) geführt habe.