Was ist ein offenes Fremdgeldkonto?

Vielmehr ist der WEG-Verwalter gehalten, ein Konto im Namen und für Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu eröffnen, über das er verfügungsberechtigt ist, also ein offenes Fremdgeldkonto. Zudem ist die Eigentümergemeinschaft Inhaber des Kontos und kann notfalls darauf zugreifen sowie Auskünfte erhalten.

Was versteht man unter einem Anderkonto?

Begriff: Treuhandkonto; von jemandem im eigenen Namen, mit eigener Verfügungsbefugnis, für einen anderen, treuhänderisch unterhaltenes Konto. Über das Konto allein verfügungsberechtigt ist der Treuhänder. Die Banken haben zur Führung von Anderkonten eigene Bankbedingungen.

Für was braucht man ein Treuhandkonto?

Sinn und Zweck eines Treuhandkontos ist es, dass der Treugeber seinen Einfluss und seine Recht über das Vermögen nicht vollständig verliert, die Verwaltung aber dennoch in fremde Hände geben kann. Diese Art von Konto ist in verschiedenen Fällen erforderlich.

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Was ist ein offenes Treuhandkonto?

Ein offenes Treuhandkonto bedeutet demgegenüber, dass das Treuhandverhältnis klar zu erkennen ist. Im Namen des Kontos ist sowohl der Name des Treuhänders als auch der des Treugebers vermerkt. Eine besondere Form des offenen Treuhandkontos ist das sogenannte Anderkonto.

Was wird aus der instandhaltungsrücklage bezahlt?

Verwendung der Instandhaltungsrücklage Dazu zählt beispielsweise die Beseitigung von Schäden oder auch die Erneuerung des Daches oder der Heizungsanlage. Aber auch wiederkehrende Arbeiten wie Malerarbeiten, Schönheitsreparaturen oder Inspektionen können mit der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden.

Warum heisst Anderkonto so?

Erklärung zum Begriff Anderkonto – Treuhandkonto Die Besonderheit dieses Kontos ist, dass es zwar in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung unterhalten wird. Es wird somit vom Inhaber für einen Dritten treuhänderisch verwaltet.

Wer hat Zugriff auf ein Anderkonto?

Berechtigter Personenkreis: Zu den Berufsgruppen, die eine besondere Vertrauensstellung genießen, zählen Rechtsanwälte (und seit 1980 auch Rechtsbeistände, sofern sie einer Rechtsanwaltskammer beigetreten sind), Patentanwälte, Notare und Angehörige der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und …

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