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Was ist ein Urbeleg?
Was sind Urbelege? Zu jeder Rechnung (Einzel- oder Gesamtrechnung) gibt es grundsätzlich Belege, die für die Abrechnungen notwendig sind. Das kann zum Beispiel eine Bestätigung der Versicherten über die Durchführung einer Hebammenleistung sein.
Wer braucht eine IK Nummer?
Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundesweit gültige eindeutige Identifikation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die mit den gesetzlichen Kassen abrechnen möchten. Es handelt sich beim IK um eine neunstellige Zahl. Damit können Kassen die Abrechnungsdaten leicht und eindeutig zuordnen.
Welche Abrechnungsverfahren können sie wählen?
Bei der Anmeldung können Sie als privater Arbeitgeber zwischen zwei Abrechnungsverfahren wählen: Dem Vereinfachten und dem Ordentlichen. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren können Sie wählen, wenn der Bruttolohn für Ihr Arbeitsverhältnis CHF 1’792.50 im Monat oder CHF 21’510 im Jahr nicht übersteigt.
Ist die Abrechnung im vereinfachten Abrechnungsverfahren gesetzlich vorgesehen?
Auf die Abrechnung im vereinfachten Abrechnungsverfahren hat die steuerpflichtige Person keinen Einfluss. Die Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur oder Rückerstattung der im vereinfachten Abrechnungsverfahren erhobenen Steuern ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie kann das vereinfachte Abrechnungsverfahren angewendet werden?
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren kann sowohl für Personen mit Schweizer Bürgerrecht als auch für ausländische Arbeitnehmende angewendet werden. Ausgenommen sind in Frankreich ansässige Grenzgänger, die im Kanton Bern einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wann kann ein Wechsel zum vereinfachten Abrechnungsverfahren erfolgen?
Ein Wechsel zum vereinfachten Abrechnungsverfahren oder zurück zum ordentlichen Abrechnungsverfahren kann nur auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen, wobei der Arbeitgebende den geplanten Wechsel der AHV-Ausgleichskasse bis zum Ende des Vorjahres melden muss. Die AHV-Ausgleichskasse erhebt die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern.