Was ist ein vergleichsantrag?

Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.

Was ist ein Vergleich bei Schulden?

Er bezeichnet eine Einigung zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger. So wird der Schuldner durch den Vergleich von seinen Schulden frei, ohne ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen.

Was ist ein Widerrufsvergleich?

Ist der Mandant nicht anwesend oder gibt es Gründe, die dem sofortigen Abschluss eines Vergleichs entgegenstehen, besteht die Möglichkeit, den Vergleich mit dem geplanten Inhalt zu schließen, sich jedoch den Widerruf des Vergleichs bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb einer bestimmten Frist vorzubehalten.

Wie hoch muss eine vergleichszahlung sein?

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Grundsätzlich hängt die Summe vom jeweiligen Einzelfall ab. Als Faustregel ist jedoch davon auszugehen, dass das Angebot für den Vergleich den Gläubiger höher sein sollte als die Summe, die er bei einer privaten Insolvenz des Schuldners erhalten würde.

Wie können vergleiche vollzogen werden?

Beispiele und Formen. Vergleiche können auf zwei verschiedenen Wegen vollzogen werden: (1) Entweder wird ein Objekt mit einem anderen verglichen, das diesem aufgrund seiner Beschaffenheit ähnlich ist, weil es der gleichen Art angehört oder aber aus einem ähnlichen Umfeld stammt oder (2) der Vergleich wird zwischen Objekten vollzogen,…

Was sind die Voraussetzungen des Vergleichs?

Voraussetzungen des Vergleichs Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis. Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw. Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem.

Was spricht man von einem Vergleich mit den Gläubigern?

Von einem Vergleich im Rahmen einer Schuldnerberatung spricht man, wenn sich der Schuldner mit den Gläubigern auf Grundlage der Zahlungsfähigkeit eines Haushaltes und/oder Person auf einen Abzahlungsplan einigt, der die Schulden bei den einzelnen Gläubigern in der Regel nur zu einem Teil deckt.

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Wie sollte das Vergleichsangebot ausgestaltet werden?

Das Vergleichsangebot sollte für Ihre Gläubiger attraktiver ausgestaltet werden, als die Auskehrungen an diese im Rahmen einer Insolvenz. Ihre Gläubiger werden sich nicht auf einen Vergleich einlassen, wenn eine Insolvenz sie letztendlich besser stellen würde.