Was ist ein Vertragsrubrum?

Ist aufgrund einer unklaren Bezeichnung der Vertragspartei in einem schriftlichen Mietvertrag die Person des Mieters oder Vermieters zweifelhaft, so ist der Vertragspartner durch Auslegung zu ermitteln. Vorrangig sind dabei die Angaben im „Vertragsrubrum“.

Welche Anforderungen werden an einen Vertragsschluss gestellt?

Grundsätzlich kommt ein Vertrag zustande durch Angebot und Annahme. Die Annahme kann am Inhalt des Angebotes nichts mehr verändern, sondern kann dieses nur voll umfänglich und ohne Veränderung zwischen den Parteien bindend machen.

Was heißt das Passivrubrum?

Aktivrubrum meint dabei den Teil, der den Kläger (also den Aktiven) näher bezeichnet, Passivrubrum hingegen den Teil, der den Beklagten (also den Passiven) näher bezeichnet.

Wie wird eine Trennungsvereinbarung vereinbart?

In einer Trennungsvereinbarung wird typischerweise vereinbart, wo die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Häufig werden auch besondere Regelungen zum Umgangsrecht direkt festgehalten. Hier geht es dann um die Frage, wann und in welcher Form der andere Ehepartner die Kinder betreut.

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Wie soll eine Trennungsvereinbarung geregelt werden?

Eine Trennungsvereinbarung dokumentiert wie genau der Hausrat aufgeteilt werden soll. Darüber hinaus kann hier auch der Unterhalt und viele weitere Aspekte geregelt werden. Sollten diese Trennungsfolgen in einer Trennungsvereinbarung schriftlich festgehalten sein sollen, fördert das die Rechtssicherheit beider Ehegatten.

Wann muss der Ehegattenunterhalt vereinbart werden?

Vor der Scheidung kann bereits der Ehegattenunterhalt (auch nachehelicher Unterhalt) vereinbart werden. Solch eine Regelung muss aber auch beurkundet werden, zumindest dann, wenn diese vor der Scheidung getroffen wird. Der Verzicht auf ein gemeinsames Testament und damit auf seinen Erb- und Pflichtteil muss auch notariell erfolgen.

Was ist die Formulierung des Gesellschaftsvertrages?

Was die Formulierung betrifft, so gibt es kaum klare Anweisungen seitens des Gesetzes. Allerdings heißt es in § 705 BGB: „ Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.“

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