Was ist ein Wohngeld für Familien mit kleinen Einkommen?

Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen.

Wie kann ich einen Wohngeld-Antrag stellen?

Jede Bürgerin und jeder Bürger mit geringem Einkommen kann einen Wohngeld-Antrag stellen. Wohngeld bekommen Sie nur, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Antrags-Formulare erhalten Sie bei der Wohngeld-Stelle in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter?

Beim Wohngeld Anspruch ist zu unterscheiden, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Je nach Art der Nutzung wird für Mieter der Mietzuschuss gezahlt und für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobile der Lastenzuschuss. Für beide Fälle findet sich diese Regelung im § 3 WoGG. Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter

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Wie können Mieter und Mieter einen wohnzuschuss bekommen?

Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Anträge auf Wohngeld können bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.

Wie können sie das Wohngeld bekommen?

Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen.

Wie können Eigenheimbesitzer Wohngeld erhalten?

Auch Eigenheim- und Wohnungsbesitzer können Wohngeld erhalten, wenn sie in eine bedürftige Situation geraten und den Wohnraum selbst nutzen. Folgende Kosten sind zum Beispiel lastenzuschussfähig:

Welche Regelungen gelten für den Bezug von Wohngeld?

Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können.

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