Was ist ein wohnstaat?

Beim Wohnstaat handelt es sich um den Mitgliedstaat, in dem die Patientin oder der Patient bei einem dort angesiedelten Krankenversicherungsträger versichert ist und in dem sie oder er wohnt.

Was ist eine Leistungsaushilfe?

Sie haben Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Kassenleistungen, sofern die Behandlung nicht bis zur Rückkehr in Ihr Heimatland aufgeschoben werden kann. Dies gilt auch für bereits bestehende bzw. chronische Erkrankungen. Der Leistungsanspruch richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben Deutschlands.

Was ist das Erwerbsortprinzip?

Das heisst, dass sie Sozialversicherungsbeiträge nur zugunsten des betreffenden Landes bezahlen müssen. Staatsangehörige der Schweiz oder eines Vertragsstaates, die nur in einem Land arbeiten, sind im Prinzip der Sozialversicherung dieses Landes unterstellt (Erwerbsortprinzip).

Welche Sozialgesetzgebung gibt es in mehreren Ländern?

Wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, finden Sie in der EU-Verordnung Zuweisungsregeln, die festlegen, welche Sozialgesetzgebung angewendet werden muss. Wichtig ist, ob Sie als Selbstständiger, Arbeitnehmer oder Beamter tätig sind. Zudem ist auch wichtig, ob Sie auch in den Niederlanden (Ihrem Wohnland) arbeiten.

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Wie können sie als Arbeitnehmer oder selbstständiger Arbeiten in einem anderen EU-Land?

Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger können Sie vorübergehend in einem anderen EU-Land als entsandter Arbeitnehmer arbeiten und Ihren Sozialversicherungsschutz im Heimatland aufrechterhalten. Für den Zugang zu Gesundheitsleistungen in dem Land, in das Sie entsandt wurden, besorgen Sie sich bitte eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Kann eine Person vorübergehend in einem anderen Land eine Arbeit ausführen?

Wenn eine Person vorübergehend in einem anderen Land eine Arbeit ausführen muss, kann sie unter bestimmten Bedingungen der Gesetzgebung der Sozialversicherung des Wohnsitzstaates unterstellt bleiben. Je nach abgeschlossenem Abkommen variiert die maximale Dauer der Entsendung von einem Staat zum anderen.

Ist die Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat ausgeübt?

Ein wesentlicher Teil der Erwerbstätigkeit wird im Wohnsitzstaat ausgeübt, wenn ein beträchtlicher Teil der gesamten Tätigkeiten in diesem ausgeübt wird. Die Arbeitszeit und/oder die Entlöhnung können ein Indiz dafür sein. Es ist zu beurteilen, ob der substantielle Teil dieser Kriterien 25\% der gesamten Tätigkeiten ausmachen.

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