Inhaltsverzeichnis
Was ist eine einnahmenausgaben-Rechnung?
Die EinnahmenAusgaben- -Rechnung ist ein vereinfachtes System der Gewinnermittlung, bei dem nur die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgabenerfasst werden, die im Kalenderjahr tatsächlich entweder bar oder unbar (über Bankkonten) zugeflossen bzw. abgeflossen sind (Zufluss-Abfluss-Prinzip).
Wie ist das Einkommen und Vermögen der Eltern anzurechnen?
Bei unverheirateten Kindern bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, ist das Einkommen und Vermögen der Eltern gemäß Paragraf 9 Abs. 2 SGB II anzurechnen.
Was ist die GuV für ein Unternehmen?
In dieser Rechnung stellen Unternehmen ihre Aufwendungen ihren Erträgen gegenüber, um so das Unternehmensergebnis zu ermitteln. Zudem stellt man die Quellen des Ergebnisses dar. In der GuV tauchen daher alle erfolgsrelevanten Daten eines Geschäftsjahres auf.
Was sind die Rechtsvorschriften zu Einkommen und Vermögen?
Rechtsvorschriften zu Einkommen und Vermögen. Paragraf 11 SGB II (zu berücksichtigendes Einkommen) und Paragraf 12 SGB II (zu berücksichtigendes Vermögen) regeln die Vorschriften zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geldes Wert angerechnet.
Wie werden die Ergebnisse aus dem Unternehmensregister nachgewiesen?
Seit dem Berichtsjahr 2018 werden aus dem statistischen Unternehmensregister Ergebnisse für Unternehmen entsprechend der EU-Unternehmensdefinition nachgewiesen, wie sie die EU-Einheitenverordnung vorgibt. Damit bietet das Veröffentlichungsangebot des Unternehmensregisters Auswertungen zu Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen.
Ist der Bundesrat ein Organ des Bundes?
Der Bundesrat – ein Organ des Bundes. Der Bundesrat ist ein Organ der Bundespolitik. Er ist nicht, wie es sich missverständlich in den Sprachgebrauch eingeschlichen hat, eine „Länderkammer“, ein Länderorgan. Als ein Organ des Bun- des hat der Bundesrat ausschließlich Bundeskompetenzen wahr- zunehmen.
Wie lange ist der Bundesrat berechtigt zu den Regierungsentwürfen?
Der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen, in bestimmten Fällen in drei oder neun Wochen, zu diesen Vorlagen „Stellung zu nehmen“. Von diesem Recht macht der Bundesrat fast ausnahmslos Gebrauch. In der Prüfung und Erörterung der Regierungsentwürfe liegt ein Schwerpunkt der Bundesratsarbeit überhaupt.