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Was ist eine Einschränkung von Grundrechten?
Eine Einschränkung von Grundrechten bedarf einer gesetzlichen Grundlage ( Art. 36 Abs. 1 BV ). Die Erfordernis des Rechtssatzes besagt, dass eine solche Einschränkung in einer generell-abstrakten Regelung vorgesehen und genügend bestimmt sein muss. Unter einer generell-abstrakten Norm wird verstanden,…
Was ist der Kerngehalt eines Grundrechts?
Als Kerngehalt wird dabei der zentrale und unverzichtbare Teil eines Grundrechts bezeichnet. Teilweise ist der Kerngehalt jedoch mit dem Grundrecht deckungsgleich (bspw.
Was sind die Grundrechte der GG?
GG Fassung I. Die Grundrechte Artikel 1 Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt Artikel 2 Handlungsfreiheit, Freiheit der Person Artikel 3 Gleichheit vor dem Gesetz Artikel 4 Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit Artikel 5 Meinungsfreiheit
Kann Übergewicht die Beweglichkeit erheblich einschränken?
Natürlich kann auch Übergewicht die Beweglichkeit erheblich einschränken und der natürliche Alterungsprozess kann auch nicht aufgehalten werden. Alkohol, Drogen, Medikamente können ebenfalls zu einer Bewegungseinschränkung führen und nicht selten wird nach einer OP oder während einer Krebsbehandlung die Bewegung eingeschränkt.
Was versteht man unter gesundheitlichen Einschränkungen?
Unter gesundheitlichen Einschränkungen versteht man die Beeinträchtigung alltäglicher Aktivitäten aufgrund lang andauernder körperlicher und/oder geistiger Gesundheitsprobleme. Gesundheit in Deutschland 2015: Kapitel 02. Wie steht es um unsere Gesundheit? (PDF, 13 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Was ist die rechtliche Grundlage für die Seuchenbekämpfung?
Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen bietet vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hier werden unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Seuchenbekämpfung geregelt, die u.a. die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung beschränken (§ 28 IfSG).
Welche Grundrechte greifen Infektionsschutzmaßnahmen ein?
Infektionsschutzmaßnahmen greifen außerdem in viele weitere Grundrechte ein, z.B. in die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG) bei Quarantäne und die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) bei ärztlichen Untersuchungen.