Was ist eine einstweilige Anordnung?
Die einstweilige Anordnung ist nur ein prozessuales Mittel, um eine schnelle Vollstreckung zu ermöglichen. Es entsteht keine materielle Rechtskraft, so dass über denselben Anspruch im Hauptsacheverfahren entschieden werden kann.
Was sind die Kosten einer einstweiligen Anordnung im gewaltverfahren?
Kosten der einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Die Kosten eines Gewaltschutzverfahrens muss grundsätzlich die Partei zahlen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wegen Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe beanspruchen können, dann wird das Kostenrisiko insoweit aufgefangen .
Was ist ein gerichtliches Urteil?
Bei einem Urteil handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung, wo das Prozessrecht ausdrücklich eine Entscheidung unter der Bezeichnung „Urteil“ vorschreibt. Dies betrifft wichtige Gerichtsverfahren, die in der Regel aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergehen.
Welche Gerichtskosten fallen für eine einstweilige Verfügung an?
Wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung beantragen, fallen dafür Gerichtskosten an – erhöhen Sie die Erfolgschancen Ihres Antrags durch anwaltliche Expertise, kommen Anwaltskosten hinzu. Die Kosten sind grundsätzlich vom Streitwert abhängig, den das Gericht festlegt.
Wann ist die Abgabenordnung geändert worden?
Ausfertigungsdatum: 16.03.1976 „Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 9 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist“
Ist die Nutzung einer Kindertagesstätte zulässig?
(4) Unbeschadet des §69 Abs.4 der Niedersächsischen Bauordnung ist die Nutzung einer Kindertagesstätte für andere Zwecke nur zulässig, soweit dies mit ihrer Zweckbestimmung vereinbar ist.
Was sind die gesetzlichen Vorschriften für kleine Kindertagesstätten?
Abweichende Vorschriften für Kleine Kindertagesstätten (1) Abweichend von §1 müssen Kleine Kindertagesstätten über folgende räumliche Mindestausstattung verfügen: je Kind mindestens 3 m2 Bodenfläche, bezogen auf die gesamte Kindertagesstätte, wobei die Bodenfläche einer Küche oder des Sanitärraumes nicht mitzurechnen sind,