Was ist eine Elternvereinbarung?

Mit der Elternvereinbarung treffen die Eltern wichtige und verbindliche Absprachen zur Ausgestaltung des gemeinsamen Sorgerechts und der elterlichen Verantwortung.

Kann der leibliche Vater der Mutter das Kind wegnehmen?

Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters.

Was sind die Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts?

Dazu gehören unter anderem die Unterbringung, die finanzielle Situation und das Umfeld, in dem es aufwächst. Der Entzug des Sorgerechts ist entsprechend § 1666 BGB allerdings die letzte Maßnahme, die das Familiengericht ergreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Was ist die Gesetzesgrundlage des Sorgerechts?

Die Gesetzesgrundlage bilden hierbei §1626 BGB bzw. §126a Abs.1 Nr.1 BGB. Die genaue Definition des Sorgerechts und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten sind unter Sorgerecht – Elterliche Fürsorge nachzulesen.

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Ist eine umgangsvereinbarung rechtlich bindend?

Allerdings ist hierbei zu beachten, dass eine vom Jugendamt geregelte Umgangsvereinbarung noch nicht gerichtlich vollstreckbar ist und ihr damit die Durchsetzbarkeit fehlt. Lediglich eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung ist auch rechtlich bindend. Eine Umgangsvereinbarung kann auf vielfältige Art und Weise gestaltet werden.

Ist das gemeinsame Sorgerecht für den Vater möglich?

Für den Vater war es in dieser Konstellation früher relativ aufwendig, das gemeinsame Sorgerecht für das Kind zu erlangen. Mittlerweile hat die Rechtsprechung allerdings die Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts für den Vater erleichtert. Entsprechend wenig Raum bleibt für das alleinige Sorgerecht.

Elternvereinbarungen sind Absprachen von Eltern über die Gestaltung ihrer Beziehung zu den Kindern. Dazu gehören auch Betreuungsvereinbarungen von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sowie Sorgeerklärungen von Eltern, die bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren.

Kann Vater Wechselmodell erzwingen?

Die Anordnung eines Wechselmodelles auch gegen den Willen eines Elternteils ist möglich. Dabei kann dies sowohl auf der Grundlage und im Rahmen einer Umgangsregelung als ggf. auch im Rahmen einer sorgerechtlichen Entscheidung geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15).

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Wer legt Wechselmodell fest?

Nach früherer Rechtsprechung war das Wechselmodell nur möglich, wenn beide Eltern sich darüber einig waren. Von dieser Haltung ist der BGH jedoch Anfang 2017 abgewichen. Unter bestimmten Umständen soll seitdem auch eine Anordnung des Wechselmodells entgegen den Willen eines Elternteils möglich sein.

Wer entscheidet über das Wechselmodell?

Es gilt wie auch bei anderen Entscheidungen im Sorge- und Umgangsrecht: Das Kindeswohl hat immer Vorrang – nicht das Wohl der Eltern! Die Entscheidung für oder wider das Wechselmodell kann zwar für die Eltern selbst ideal sein, als sie sich darauf verständigen, dass jeder möglichst viel von seinem Kind hat.

Wann macht Wechselmodell Sinn?

In einem Beschluss vom 01.02.2017 äußerte sich der Bundesgerichtshof dahingehend, dass ein Wechselmodell bevorzugt anzuordnen sei, sofern die geteilte Betreuung im Vergleich mit anderen Betreuungsmodell dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Das Kindeswohl gehe hierbei über den Willen des Elternteils.

Wie bindend ist eine Elternvereinbarung?

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Eine Umgangsvereinbarung zwischen den getrennten Eltern eines Kindes ist dann rechtlich bindend, wenn sie gerichtlich genehmigt wird bzw. vollstreckbar ist (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 und § 89 Abs.

Was tun wenn Vater sich nicht an Absprachen hält?

Wenn Eltern sich trennen, wird der Umgang mit dem Kind oft zum Dauerkonflikt. Meistens ist es bei der Mutter und es muss eine Umgangsregelung für den Vater gefunden werden. Wer sich nicht an Vereinbarungen hält oder gerichtliche Regelungen boykottiert, riskiert eine Geld- oder Haftstrafe – und den Kontakt zum Kind.