Was ist eine Erklärung zur Abrechnung?

Erklärung zur Abrechnung. Der Vertragsarzt hat seine Leistungen nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien zu erbringen und muss laut § 35 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) eine Erklärung zur Abrechnung abgeben. Die Erklärung zur Abrechnung ist zur Abrechnungsabgabe als Pflichtdokument einzureichen.

Wie kann die abrechnungseinreichung bestätigt werden?

Bei der Abrechnungseinreichung durch angestellte Ärzte, über den Mitarbeiterzugang und bei Nicht-Arzt- Nutzern (z. B. Sammeleinreichern) kann die Erklärung zur Abrechnung bei der Einreichung nicht bestätigt werden. Für diesen Personenkreis besteht jedoch die Möglichkeit die Abrechnung online einzureichen, ohne diese zu kennzeichnen.

Was ist wichtig für eine reibungslose Abrechnung?

Wichtig für eine reibungslose Abrechnung ist die Verwendung eines Institutionskennzeichens (IK). Sollten Sie noch nicht über ein IK verfügen, beantragen Sie dieses bitte bei der: Für jede Zweigstelle, Filiale etc. ist ein gesondertes IK zu führen.

LESEN:   Kann man in 3 Monaten Englisch lernen?

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Abtretungserklärung?

Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in den §§ 398 ff. BGB geregelt. Die Abtretungserklärung kann grundsätzlich formfrei erfolgen – nur in bestimmten Fällen ist eine Schriftform erforderlich. In der Abtretungserklärung werden alle abgetretenen Forderungen genau bezeichnet.

Wie kann der Käufer die Ware abholen?

Versand der Ware: Ist im Kaufvertrag nichts vereinbart, so hat der Käufer die Ware beim Verkäufer abzuholen (Warenschulden sind Holschulden). Der Käufer trägt also die Kosten der Abnahme.

Wie unterscheiden sich die Abkürzungen in der Gehaltsabrechnung?

Je nach Arbeitsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers unterscheiden sich die Abkürzungen, die verwendet werden müssen. Die Erklärungen zu den Abkürzungen finden Sie in diesem Ratgeber. In der Gehaltsabrechnung (auch: Entgeltabrechnung, Lohnabrechnung) werden Brutto- und Netto-Werte des Entgelts eines Arbeitnehmers übersichtlich dargestellt.