Was ist eine gemeinsame Einfriedung?

Besteht eine gemeinsame Einfriedungspflicht der Nachbarn, sind Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn aufgrund landesrechtlicher Vorschriften verpflichtet, Ihr Grundstück zu umzäunen. Dann darf der Zaun auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Etwas anderes gilt, wenn der Zaun auf Ihrem eigenen Grundstück verläuft.

Wer muss Zaun bauen Eckgrundstück?

Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt.

Wann besteht Einfriedungspflicht?

Einfriedungspflicht: Muss das Grundstück eingezäunt sein? Eine Einfriedungspflicht allerdings besteht nur dann, wenn ein unmittelbarer Nachbar verlangt, dass ein Zaun oder eine Hecke die Grundstücke optisch klar voneinander trennen soll. Fast alle Bundesländer regeln dies in ihrem Bau- und Nachbarrecht entsprechend.

Wie können zwei Nachbarn einen gemeinsamen Zaun errichten?

Auch wenn keine gemeinsame Einfriedungspflicht besteht, können zwei Nachbarn einvernehmlich einen gemeinsamen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichten. Details können die beiden nach eigenen Vorstellungen regeln, müssen aber die gesetzlichen Bestimmungen beachten.

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Was bringt eine gemeinsame Veranlagung?

Ab etwa einem Gehaltsunterschied von fünf Prozent wird jedoch die gemeinsame Veranlagung lukrativer. Wirklich Vorteile bringt hingegen die getrennte Veranlagung, sollte es Nebeneinkünfte der Ehepartner geben. Gesetzt den Fall, die Ehegatten verdienen beide 820 Euro zusätzlich pro Monat,…

Wie ist der Zaun an der Grundstücksgrenze gestaltet?

Wie der Zaun an der Grundstücksgrenze gestaltet wird, ist in erster Linie auch eine Geschmackssache. Vom gesetzlichen Standpunkt aus wird zwischen toten und lebenden Einfriedungen unterschieden.

Wie sollten sie sich vor der Errichtung eines Zauns einig sein?

Vor der Errichtung eines Zauns an der Grundstücksgrenze sollten Sie am besten in allen Punkten mit dem Nachbarn einig sein. Erkundigen Sie sich darüber hinaus aber unbedingt noch beim zuständigen Bauamt, welche Bestimmungen aktuell für ihr Bundesland gelten. Wenn eine Einfriedungspflicht besteht, muss vom Nachbarn keine Zustimmung eingeholt werden.