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Was ist eine Geschäftsbesorgung?
Ein wesentliches Merkmal der Geschäftsbesorgung ist die Unentgeltlichkeit der Hauptleistung. Aus diesem Grund gilt der Geschäftsbesorgungsvertrag als unvollkommen zweiseitiger Vertrag. Durch den Begriff der “Besorgung” liegt der Schwerpunkt auf einer körperlichen oder geistigen Tätigkeit des Verpflichteten.
Was ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag?
Ein „ Geschäftsbesorgungsvertrag “ ist ein Dienst- oder Werkvertrag, durch den sich gemäß § 675 BGB eine Person dazu verpflichtet, ein Geschäft für eine andere Person zu besorgen. Um diesen Anspruch erfüllen zu können, muss eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art gegeben sein, wie sie beispielsweise bei Rechtsanwälten, Notaren,
Wie kann ein Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführen?
Wenn ein Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführen will, muss er darüber den Betriebsrat informieren und die geplanten Maßnahmen mit dem Betriebsrat beraten.
Was ist ein Lebensberater?
Ein Lebensberater/eine Lebensberaterin bzw. ein/e psychosoziale/r Berater/in ist eine Person, die im professionellen Kontext Menschen ziel-, und lösungsorientiert begleitet, um mit unterschiedlichen Anliegen einen Schritt weiter zu kommen.
Geschäftsbesorgung = Ein Geschäft umfasst jede fremdnützige Tätigkeit, rechtsgeschäftlich oder nicht, auch wenn sie nur von kürzester Dauer ist. b.) Fremd ist die Geschäftsbesorgung, wenn das Geschäft zumindest auch (sog. „auch fremdes Geschäft“) in einen anderen Rechts- und Interessenkreis fällt.
Was ist ein fremdes Geschäft?
Gehört das Geschäft sowohl in den Interessen-, Pflichten-, und Rechtskreis des Geschäftsherrn als auch des Geschäftsführers, dann liegt ein sogenanntes auch fremdes Geschäft vor. Hinsichtlich der Fremdheit des Geschäfts gibt es nachfolgende drei Varianten, die in Betracht kommen können.
Wer ist der „Geschäftsführer“?
Der „Geschäftsführer“ i.S.d. §§ 677 ff. ist derjenige, der das Geschäft selber besorgt oder auf seine Veranlassung durch für ihn tätige Geschäftsführungsgehilfen besorgen lässt. MüKo- Seiler § 677 Rn.
Was gilt für die beschränkte Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers?
Bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers gilt die Sonderregel des § 682, der die Haftung des Geschäftsführers nach GoA-Regeln ausschließt. Dem beschränkt geschäftsfähigen Geschäftsführer können aber seinerseits Ersatzansprüche aus §§ 683, 684 zustehen.