Was ist eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn?
Die Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist wie eine umgekehrte Rechnung. Diese hat daher folgende Merkmale: Ein Beispiel hierfür sind Provisionszahlungen. Die Erstellung einer Gutschrift muss vertraglich vereinbart worden sein. Die Rechnungskorrektur oder auch „Stornorechnung“ hingegen ist ausschließlich eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn.
Ist der Aussteller einer Gutschrift berechtigt?
Der Aussteller einer Gutschrift (Leistungsempfänger) ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern der Empfänger (Leistender) nicht widerspricht. Ist der Leistende z.B. ein Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, darf er keine Umsatzsteuer ausweisen.
Ist eine Gutschrift vertraglich vereinbart worden?
Die Erstellung einer Gutschrift muss vertraglich vereinbart worden sein. Die Rechnungskorrektur oder auch „Stornorechnung“ hingegen ist ausschließlich eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn. Merkmale dafür sind:
Wie werden Gutschriften und rechnungskorrekturen Steuerlich betrachtet?
Gutschriften und Rechnungskorrekturen bzw. Stornorechnungen werden auch steuerlich unterschiedlich betrachtet. Der Aussteller einer Gutschrift (Leistungsempfänger) ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern der Empfänger (Leistender) nicht widerspricht.
Was ist eine Gutschrift als Rechnung?
Gutschrift als Rechnung. Hier stellt der Leistungsempfänger (Kunde) die Gutschrift aus und rechnet mit dem Leistenden (Lieferant, Dienstleister) ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Das Abrechnungsdokument (in Papierform oder elektronisch) muss alle Formalien einer Rechnung beinhalten; zusätzlich muss das Wort „Gutschrift“ im Dokument genannt sein.
Ist der Aussteller einer Gutschrift steuerlich berechtigt?
Gutschriften und Rechnungskorrekturen bzw. Stornorechnungen werden auch steuerlich unterschiedlich betrachtet. Der Aussteller einer Gutschrift (Leistungsempfänger) ist zum Vorsteuerabzug berechtigt, sofern der Empfänger (Leistender) nicht widerspricht. Ist der Leistende z.B. ein Kleinunternehmer i.S.d.
Was ist eine nachträgliche Gutschrift als Kaufpreisminderung?
Nachträgliche Gutschrift als Kaufpreisminderung z.B. bei Mängeln oder Rabattgewährung. Zunächst hat der Leistende eine Rechnung über einen bestimmten Betrag erstellt und an seinen Kunden gesandt (Normalfall). Kommt es danach zu einer Reduzierung des Rechnungspreises (z.B. wg.