Was ist eine Hauptbeschäftigung?

Wenn der Arbeitnehmer seine Beschäftigungen unter Berücksichtigung der Entgelthöhe und der Dauer nicht nur geringfügig als Minijobber ausübt, handelt es sich um eine Hauptbeschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Eine Hauptbeschäftigung kann sich auch aus der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen ergeben.

Ist eine geringfügige Beschäftigung eine Nebenbeschäftigung?

Minijob als Nebenbeschäftigung Bleibt es bei einem Minijob, ist dieser nicht versicherungspflichtig. Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, dafür aber mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern hat, muss den Überblick über seine Einkünfte behalten: Es gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro.

Für wen lohnt sich Midijob?

Es profitieren vor allem Arbeitnehmer deren Gehalt zwischen 850,01 Euro und 1.300 Euro liegt. Denn Midijobber unterscheiden sich weiterhin arbeitsrechtlich nicht von Vollzeitkräften, somit bestehen Ansprüche auf Urlaubstage, Mindestlohn sowie Lohnfortzahlungen bei Krankheit.

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Welche Beschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet?

Jede weitere Beschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Arbeitnehmer, die bereits in einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung stehen, können damit neben der Hauptbeschäftigung einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben.

Was sind die Nebenbeschäftigungen bei Arbeitgeber A?

Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, mit der Folge, dass für diese Minijobs Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Ein Arbeitnehmer übt bei Arbeitgeber A für ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 2.200 EUR eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus.

Was ist eine Hauptbeschäftigung in der Arbeitslosenversicherung?

Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wird eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen. Es werden mehrere Hauptbeschäftigungen ausgeübt. In der Arbeitslosenversicherung dürfen sämtliche (= eine oder mehrere) Minijobs nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden. .

Welche Nebenbeschäftigungen sind versicherungspflichtig?

In beiden Nebenbeschäftigungen besteht Rentenversicherungspflicht. Für Beschäftigung B kann sich der Beschäftigte davon befreien lassen. Beschäftigung C wird durch die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig – ohne Befreiungsoption.